Antrag | 05.11.2009

Mehr Gestaltungsfreiheit für städtische Marketingkampagnen und Öffentlichkeitsarbeit

Antrag

Die Verwaltung wird beauftragt, die Gestaltungsrichtlinien für das visuelle Erscheinungsbild der städtischen Öffentlichkeitsarbeit zu aktualisieren und an neue Anforderungen anzupassen. Ziel soll es sein, bei der Konzeption von Marketingkampagnen und Materialien für die Öffentlichkeitsarbeit mehr gestalterische Freiheiten zu ermöglichen. So soll für kommunale Inhalte und Anliegen nicht mehr nur nüchtern und sachlich, sondern auch mit Hilfe emotionaler Anreize geworben werden können. Dabei sollen alle Medien berücksichtigt werden, neben den klassischen Printmedien insbesondere auch Film, Internet und Radio.

Die Verwaltung wird gebeten, schnellstmöglich einen Beschluss zu den Gestaltungsrichtlinien herbei zu führen, damit sie bei den nächsten anstehenden Kampagnen zum Tragen kommt. Sollte dies in der Kürze der Zeit nicht möglich sein, sollen begründete Abweichungen vom derzeit geltenden Erscheinungsbild bis zur Beschlussfassung eines überarbeiteten Erscheinungsbilds ab sofort zugelassen werden. Im Zweifelsfall entscheiden die für den Inhalt verantwortlichen Fachreferate.

Begründung:

Es ist unbestritten, dass Marketingkampagnen und Veröffentlichungen der Stadt München ein (wieder-)erkennbares Erscheinungsbild haben sollen. Insbesondere das städtische Logo ist natürlich unveränderbar.

Grundlage für die städtische Öffentlichkeitsarbeit sind die Vorgaben „Visuelles Erscheinungsbild der LHM“ von 1998, z.B. zu Schriftart, Farbverwendung, Logoplatzierung, etc. Diese Vorgaben, die für die Referate und deren Auftragnehmer gelten, sind allerdings seit über zehn Jahren nicht aktualisiert worden und daher nicht mehr zeitgemäß. Zudem sind sie sehr eng gefasst und lassen wenig gestalterische Freiräume. So sind z.B. als Schrifttypen nur Arial oder die ähnliche Schrift Univers zugelassen, wobei bei letzterer erschwerend hinzukommt, dass sie lizenzpflichtig ist. Es wäre gut, mindestens eine zweite Schrift, die sich von Arial unterscheidet, anzubieten. Eine ähnliche Einschränkung für die Kreativität ergibt sich dadurch, dass nur vier Farben als vollflächige Hintergrundfarbe verwendet werden dürfen. Daher sollten diese Farben neu definiert werden und durch eine Auswahl dazu passender Farben ergänzt werden. Für Powerpoint-Folien oder Internetseiten fehlen handhabbare und stadtweite Vorgaben.

Gerade im Rahmen von Marketingkampagnen, die sich an sehr unterschiedliche Zielgruppen richten, bedarf es jedoch häufig gewisser Freiräume für kreative Ideen, Ausdrucksformen und Designs, die sich nicht immer auf zwei Schrifttypen und vier Farben reduzieren lassen. Denn bei den genannten Kommunikationsaktivitäten geht es nicht nur um die reine und nüchterne Informationsübermittlung, sondern es wird das Ziel verfolgt, städtische Themen erfolgreich zu verkaufen bzw. zu vermarkten. Die Bürgerinnen und Bürger sollen insbesondere auf emotionaler Ebene angesprochen werden. So sind beispielsweise Kinder und Jugendliche kaum alleine mit Hilfe nüchterner und sachlicher Information zu erreichen. Aber auch Erwachsene treffen Entscheidungen bekanntermaßen zu etwa 70% aus emotionalen Gründen.

Fraktion Die Grünen – rosa liste
Sabine Nallinger
Dr. Florian Roth