Antrag | 05.09.2013

Mehr Priorität für den Naturschutz im FFH-Gebiet „Oberes Isartal“

Antrag

1.Der BUND Naturschutz in Bayern e.V. und der Landesbund für Vogelschutz werden bei der durchzuführenden FFH-Verträglichkeitsprüfung für die Hangsicherungsmaßnahmen an der Isar in das Verfahren eingebunden.

2.Wie in jedem FFH-Gebiet gilt auch im FFH-Gebiet „Oberes Isartal“ das Verschlechterungsverbot. Um dieses einzuhalten, wird der Besucherverkehr im Isartal auf den öffentlich gewidmeten Weg konzentriert.

3.Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, die Belange des Naturschutzes bei naturschutzfachlich hochwertigen Flächen in München (FFH-Gebiete, Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, geschützte Landschaftsbestandteile und kartierte Biotope von landesweiter und regionaler Bedeutung) künftig ausreichend zu berücksichtigen, wie bereits im Beschluss des Stadtrats vom 29.6.2005 (Umweltschutzausschuss) formuliert, gesetzlich vorgeschriebene Verfahren einzuhalten und die anerkannten Naturschutzverbände in München bei Eingriffen in diese Gebiete frühzeitig einzubeziehen, zu beteiligen und die dort vorhandenen Fachkompetenzen zu nutzen.

4.Bei naturschutzfachlich hochwertigen Flächen, die zu mehr als 50 % aus Wald bestehen – wie im oberen Isartal – werden Zuständigkeit und Verantwortung auf das Kommunalreferat – städtische Forstverwaltung – übertragen.

Begründung:

Die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs hat bestätigt, dass die Stadt bei ihrem Vorhaben zur Hangsicherung im FFH-Gebiet „Oberes Isartal“ die gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren einzuhalten hat und dass die Sicherungsmaßnahmen gegenüber dem europäischen Naturschutzrecht keinen Vorrang hätten. Damit wurde die Stadtverwaltung per Gerichtsbeschluss darauf hingewiesen, dass ihr Vorgehen, sich über das Naturschutzrecht einfach hinwegzusetzen und Tatsachen zu schaffen, nicht rechtskonform ist.
Der Schutz der Natur in der Stadt ist vor dem Hintergrund des steigenden Drucks auf freie Flächen äußert schwierig. In vielen Fällen – gerade beim Baurecht – hat die Kommune sowieso nur einen sehr eingeschränkten Handlungsspielraum. Gerade deshalb sollte zumindest bei geschützten Flächen der rechtlich mögliche Rahmen im Sinne des Naturschutzes eingehalten und ausgeschöpft werden und eine frühzeitige Einbindung und Kooperation mit den anerkannten Naturschutzverbänden erfolgen, anstatt sich von den Verbänden verklagen zu lassen. Eine für alle Seiten akzeptable Lösung sollte das Ziel sein. Dies ist über Kommunikation und Beteiligung viel besser zu erreichen, als über lange Verwaltungswege oder eine gerichtliche Auseinandersetzung.
Bei den Flächen der LH München im FFH-Gebiet „Oberes Isartal“ handelt es sich um Waldflächen und nicht um öffentliche Grünflächen. Das Baureferat kann die LH München als Eigentümer von Grünflächen und Schutzgebieten mit überwiegend Offenlandflächen weiterhin vertreten. Bei naturschutzfachlich hochwertigen Flächen, die zu mehr als 50 % aus Wald bestehen, ist das Kommunalreferat mit der städtischen Forstverwaltung unseres Erachtens der bessere Ansprechpartner mit vermutlich größerer Erfahrung und höherer Kompetenz.

Fraktion Die Grünen-rosa liste

Initiative:
Sabine Krieger
Herbert Danner
Mitglieder des Stadtrates