Antrag | 04.03.2014

Menschenrechtsverletzungen auch in Münchner Kliniken?

Anfrage

Von einer Patientin wurde mir berichtet, dass sie während ihres geschlossen stationären Aufenthaltes im Isar-Amper-Klinikum in Schwabing mehrmals über teilweise mehrere Stunden fixiert wurde. Einmal wurde die Patientin dabei von mehreren Mitarbeitern zu Boden gedrückt und ihr Arm gewaltsam auf den Rücken gedreht. Selbst- oder fremdgefährdendes Verhalten lag jeweils nicht vor. Auch Medikamente zur Beruhigung wurden der Patientin während der Fixierungsmaßnahmen teilweise verwehrt. Eine begleitende Psychotherapie fehlte während des gesamten etwa zehntätigen Aufenthaltes. Die Behandlung beschränkte sich dabei lediglich auf den Wechsel von Medikamentengabe, Zwangsmaßnahmen und Drohung mit entsprechenden richterlichen Beschlüssen.
Im vom Bezirk Oberbayern getragenen Isar-Amper-Klinikum scheinen derartige Vorfälle System zu haben: So berichtete die Süddeutsche Zeitung am 13. und 17. Februar 2014, dass in der ebenfalls zum Isar-Amper-Klinikum gehörigen Frauenforensik Taufkirchen insgesamt 18 Patientinnen über einen Zeitraum von 20 Monaten 9813 Stunden fixiert worden seien – je Maßnahme für durchschnittlich 29 Stunden. In einem konkreten Fall wurde eine Frau 60 Tage (!) ununterbrochen ans Bett gefesselt.
Diese Art der Behandlung psychisch Kranker erinnert an ein mittelalterliches Sanktionssystem, nicht an eine den Grundsätzen von Humanität und Wissenschaftlichkeit verpflichtete Psychiatrie, die in einem aufgeklärten Europa Standard sein sollte.
Bislang fehlt eine systematische Statistik zum Umgang mit Zwangsmaßnahmen. Neben einem modernen „Psychisch-Kranken-Hilfegesetz“ statt eines reinen Maßregelvollzugsgesetzes und einer Ombudsstelle für psychisch Kranke fordern die Grünen im Bayerischen Landtag deshalb nun ein entsprechendes Landesregister. Es soll als Grundlage für die Meldung von Fixierungen und Zwangsmedikationen dienen, um bei Problemen Beratung und Hilfe anbieten zu können.

 

Ich frage deshalb:

  1. Wurden in dem eingangs geschilderten Fall Behandlungsgrundsätze und Persönlichkeitsrechte verletzt?
  2. Sind der Stadtverwaltung ähnliche Fälle in stationären Einrichtungen in München bekannt?
  3. Hat die Stadt München in diesem Fall Kontrollrechte gegenüber dem Isar-Amper-Klinikum?
  4. Liegen der Stadtverwaltung Daten über Anzahl und Dauer von Zwangsmaßnahmen in psychiatrischen Kliniken in München vor?
  5. Findet seitens der Stadtverwaltung ein Austausch mit den Trägern der psychiatrischen Kliniken in München statt?
  6. Wenn ja: Gibt es Bemühungen seitens der jeweiligen Krankenhausträger, Alternativen für die Anwendung von Zwangsmaßnahmen zu finden?
  7. Liegen der Stadt München Erkenntnisse über geplante Gesetzesänderungen zur Abschaffung dieser inhumanen Behandlungspraxis vor?
  8. Unterstützt die Stadtspitze die Einführung eines Landesregisters zur Erfassung von Zwangsmaßnahmen und -medikationen in stationären Einrichtungen?

 

Initiative:
Dr. Florian Vogel
Mitglied des Stadtrates