Antrag | 15.01.2009

Modellprojekte zur CO2 Neutralität

Modellprojekte zur CO2 Neutralität
Nutzung der Fördermittel des Bundes

Der Stadtrat möge beschließen:

Die Verwaltung entwickelt Klimaschutzmodellprojekte für Schulen, Kindertageseinrichtungen und Sporthallen nach den Förderkriterien des BMU Förderprogramms “Modellprojekte mit dem Leitbild CO2-Neutralität“ und beantragt die Förderung für die Erstellung und Umsetzung von Modellprojekten.
Begründung:

Beim Klimaschutz bestimmt unser heutiges Handeln die Auswirkungen von morgen. Deshalb sollten wir jede Chance nutzen, um den Klimaschutz in München voranzutreiben.

Das Förderprogramm des BMU für Kommunalen Klimaschutz fördert sowohl die Erstellung von Konzepten von Klimaschutzprojekten (bis zu 80 % Förderung der Kosten) als auch die Umsetzung einzelner Projekte. Gefördert wird ausschließlich die klimaschützende Sanierung von Bestandsgebäuden. In der Regel müssen mindestens 70% der CO2-Emissionen reduziert werden, davon mindestens die Hälfte durch Effizienz- und Energieeinsparmaßnahmen. Das Vorhaben ist durch einen auf bauphysikalische Fragen und energiesparendes Bauen spezialisierten Planer begleiten zu lassen. Darüber hinaus müssen die Modellprojekte allgemeine Nachhaltigkeitskriterien (beispielsweise die Verwendung umweltverträglicher Baumaterialien) berücksichtigen und diese bereits in die Planungs- sowie Bauausführungs- und Nutzungsphasen von Gebäuden integrieren. Die Auswahl der Modellprojekte erfolgt im Einvernehmen mit dem BMVBS und wird früh mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) koordiniert.

Bemessungsgrundlage für die Förderung von Konzepten sind die projektbezogenen Ausgaben/Kosten. Im Regelfall erfolgt die (Projekt-) Förderung durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von bis zu 80% der förderfähigen Ausgaben bzw. Kosten. Bemessungsgrundlage für die Förderung von Einzelvorhaben sind die vermiedenen CO2-Emissionen. Die Berechnung erfolgt nach Energieeinsparverordnung oder anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen und wird durch eine fachkundige Institution durchgeführt. Die Regelförderung durch nicht rückzahlbare Zuschüsse pro vermiedene Tonne CO2-Äquivalent beträgt 40 € pro Jahr über die Nutzungsdauer(bis zu 30 Jahre). Für Vorhaben mit besonderer Multiplikatorwirkung kann ein höherer Fördersatz gewährt werden. Die maximale Förderhöhe beträgt 60% der nachgewiesenen Mehrkosten für den Klimaschutz.

Die Modellprojekte dienen der Demonstration von Zukunftsstandards im Klimaschutz. Modellprojekte können sich auf Einzelvorhaben in verschiedenen Anwendungsfeldern und auf ganze Modellregionen beziehen. Eine regionale Öffentlichkeitsarbeit ist Bestandteil eines Modellprojekts.

Fraktion Die Grünen-rosa liste
Sabine Krieger
Stadträtin