Antrag | 04.07.2012

Mülldeponie statt Gaslager?

Anfrage

Mülldeponie statt Gaslager?

Ende letzten Jahres stellte ich den Antrag, den Flächennutzungsplan für das Gewerbegebiet südlich der Ludwigsfelder Straße fortzuentwickeln (Antrags-Nr. 08-14 / A 02976). Auch die angrenzenden Bezirksausschüsse 10 (Moosach) und 23 (Allach-Untermenzing) beschlossen ähnlich lautende Anträge.

Anlass war die Absicht der Firma Air Liquide, an dieser Stelle ein Gaslager samt Gasabfüllanlage zu errichten. Nach vehementen Protesten aus Bürgerschaft und Politik nahm das Unternehmen Ende April diesen Jahres wieder Abstand von dem Vorhaben.

Um die nahegelegenen Wohngebiete und die angrenzenden naturschutzrelevanten Flächen ausreichend zu schützen, ist die Weiterentwicklung des Gebietes jedoch unabhängig von den Planungen einzelner Firmen notwendig. Deshalb erkundigte ich mich Ende Mai beim Planungsreferat nach den Fortschritten der Antragsbearbeitung.

Der Antwort auf meine Nachfrage ist zu entnehmen, dass bereits am 15. Mai 2012 ein Gespräch von Mitarbeitern des Planungsreferates, des Kommunalreferates und des Abfallwirtschaftsbetriebes mit dem Treuhänder eines Ver- und Entsorgungsbetriebes stattgefunden habe. In diesem Gespräch sei vereinbart worden, dass der Treuhänder Vorschläge zur Errichtung von Ver- und Entsorgungsflächen sowie der städtebaulich sinnvollen Überplanung des Gesamtbereiches südlich der Ludwigsfelder Straße vorlegen solle. Auf der Grundlage eines positiven Ergebnisses könne dann ein Aufstellungsbeschluss für das Gebiet gefasst werden.

Auf der Bürgerversammlung in Allach-Untermenzing am 19. Juni 2012 hingegen erklärte ein Vertreter des Planungsreferates, dass die Bearbeitung eingangs genannter Anträge im Sinne der Antragsteller geplant sei.

Dieser Sachverhalt wirft Fragen auf:

1. Wie erklärt sich der Widerspruch zwischen dem Antwortschreiben auf meine Nachfrage und der Aussage des Referats-Mitarbeiters in der Bürgerversammlung?

2. Ist es richtig, dass es bereits vor dem Rückzug der Firma Air Liquide eine fertig ausgearbeitete Beschlussvorlage zur Behandlung im Stadtrat gab, in der eine Überplanung des Gewerbegebietes zum Schutz von Anwohnerschaft und angrenzenden Naturflächen vorgesehen war?

3. Wenn ja: Warum wurde diese dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgelegt?

4. Ist es üblich, Privatinvestoren Hoheitsrechte – in diesem Fall die Überplanung des gesamten Gewerbegebietes – zu übertragen?

5. Wenn ja: Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt diese Übertragung?

6. Wie schätzt das Planungsreferat bei der Wahl eines solchen Verfahrens die Akzeptanz durch die örtliche Bevölkerung ein (unabhängig von rechtlichen Aspekten)?

7. Wie gedenkt das Planungsreferat bei der Überplanung des Gewerbegebietes südlich der Ludwigsfelder Straße weiter zu verfahren?

8. Hält das Planungsreferat die Errichtung einer Ver- und Entsorgungsfläche in der Nähe von naturschutzrelevanten Flächen und Wohngebieten für städtebaulich angemessen?

9. Wann wird der Stadtrat endlich mit der Thematik befasst?

Initiative:
Dr. Florian Vogel
Mitglied des Stadtrates