Pressemitteilung | 15.02.2019

Nach BGH-Urteil: Drohen Sozialwohnungen früher aus der Bindung zu fallen?

P R E S S E M I T T E I L U N G

Drohen Sozialwohnungen in München früher als geplant aus der Bindung zu fallen? Hintergrund für diese Sorge ist ein Gerichtsurteil von Anfang Februar, in dem der Bundesgerichtshof festgestellt hat, dass unbefristete Sozialbindungen nicht rechtens sind (>>>hier). Nach dieser Entscheidung muss die Sozialbindung enden, wenn die durch die Subventionierung gewährten Vorteile aufgebraucht sind.
Stadträtin Anna Hanusch hat das Urteil zum Anlass für eine Anfrage genommen, in der sie sich nach den Auswirkungen auf München erkundigt. Hanusch will wissen, ob Wohnungen in München von diesem Urteil betroffen sind. Dabei geht es ihr nicht nur um Wohnungen mit „ewiger“, sondern auch um solche mit langfristiger Sozialbindung.
Anna Hanusch: „Wenn, wie der BGH in der Urteilsbegründung erläutert, nach subventionsrechtlichen Grundsätzen eine Sozialbindung nur so lange andauern darf,  bis die mit der Subvention verbundenen Vorteile aufgebraucht sind, sind unter Umständen auch Wohnungen mit langfristiger Sozialbindung gefährdet. Und im Umkehrschluss stellt sich die Frage, ob nicht ursprünglich gewährte finanzielle Vorteile so lange weitergegeben müssen, bis sie aufgebraucht sind – etwa wenn, wie z.B. bei der GBW, die Wohnungen nicht mehr verbilligt vermietet werden, sondern durch Mieterhöhungen der Mietspiegel bereits erreicht ist. Vielleicht ist dieses Urteil ja auch eine Chance für viele geplagte Mieterinnen und Mieter.“