Antrag | 03.02.2017

Nachverdichtungssatzung oder Ergänzung zur Stellplatzsatzung zum Schutz von Bäumen

Der Stadtrat beschließt eine Städtische Satzung zur Nachverdichtung oder Ergänzung zur Stellplatzsatzung, in der vitale Bäume mit einem Stammumfang von 1,80 m und mehr, gemessen in 1 m Höhe über dem Boden, sowie mehrstämmige Bäume, wenn 1 Stamm einen Stammumfang von mindestens 0,90 m hat und die Summe aller Stämme mindestens 1,80 m ergibt, besonders geschützt werden. Zeigt sich bei der Planung, dass das zu bebauende Grundstück nicht genug Platz für den Erhalt der Bäume und gleichzeitig der Umsetzung der Stellplatzregelung hat, sind die Bäume zu erhalten und die nicht gebauten Parkplätze mit der Stellplatzablöse abzulösen.

Begründung:

Vitale Bäume sind elementar wichtig für die Stadt, u.a. durch ihre stadtklimatische Bedeutung als Frischluftproduzenten. Bei der Nachverdichtung in München fallen mehr und mehr vitale Bäume nicht dem neu entstehendem Wohnraum, sondern dem neu entstehenden Platz für Autos durch die Stellplatzregelung zum Opfer. Deshalb ist es hier an der Zeit die Möglichkeit der Stellplatzablöse von vornherein im Planungsprozess anzuwenden und den Bäumen Priorität einzuräumen.
Es muss das Ziel von städtebaulicher Entwicklung und Nachverdichtung sein – neben der Schaffung von benötigen Wohn- und Arbeitsräumen – den wertvollen Baumbestand zu erhalten. Nur so können die Bäume ihre wichtigen Gemeinwohlfunktionen für die Stadt wahrnehmen.

Fraktion Die Grünen-rosa liste
Initiative:
Sabine Krieger
Herbert Danner
Paul Bickelbacher
Mitglieder des Stadtrates