Pressemitteilung | 10.01.2019

Oswald Utz fordert: „Mehr Respekt für Behindertenstellplätze!“

P R E S S E M I T T E I L U N G

Für viele Menschen mit Behinderung ist es ein alltägliches Ärgernis: Die extra für sie ausgewiesenen Behindertenstellplätze sind oft widerrechtlich zugeparkt. Das kann für Leute mit eingeschränkter Mobilität ernstere Folgen haben als nur die Unannehmlichkeit weiterer Wege: So mancher verpasste Termin und so manche ungetätigte Besorgung lassen sich auf die Rücksichtlosigkeit von Autofahrern zurückführen, die das einstrechende Hinweisschild „Behindertenparkplatz entweder übersehen oder gar bewusst ignorieren.
Stadtrat Oswald Utz hat daher beantragt, die für Menschen mit Behinderungen reservierten Parkplätze besser zu kennzeichnen. Oswald Utz: „Eine Kennzeichnung am Boden (ähnlich wie bei den Parkplätzen für Elektrofahrzeuge) würde klar signalisieren, dass hier nur Menschen mit Behinderungen ihr Fahrzeug abstellen dürfen. Auch würde die Hemmschwelle, sein Kfz hier (vorsätzlich) abzustellen nochmals erhöht, da die Kennzeichnung eindeutig zeigt, wer hier berechtigt ist und wer nicht.“
In einer Anfrage erkundigt sich Utz außerdem nach der – in München offenkundig nur sehr selten praktizierten – Möglichkeit des Abschleppens unberechtigt parkender Fahrzeuge.
Nach den Erfahrungen von Utz, der als Behindertenbeauftragter der Stadt München viele Einblicke in den Alltag von Menschen mit Behinderungen erhält, reagiert die kommunale Verkehrsüberwachung des KVR auf entsprechende Parksünden fast ausschließlich mit einem Bußgeld von 35 €. Fürs Abschleppen, so heißt es dann, habe sie gar keine Befugnisse. Dafür sei die Polizei zuständig. Doch bis die vor Ort ist und ein Abschleppunternehmen beauftragt wurde – das dann oft nicht sofort einen Wagen zur Verfügung hat – können mehrere Stunden vergehen. Oswald Utz: „Dies ist eine zu aufwendige Prozedur. Von vielen Menschen mit Behinderungen ist daher zu hören, dass die Polizei solchen Aufgaben keine Priorität gibt und sich diesem Thema manchmal gar nicht annimmt. Ich frage mich, ob Falschparken auf Behindertenparkplätzen für die Polizei überhaupt einen Grund zum Abschleppen darstellt – und wie oft das in München vorkommt.“