Antrag | 24.10.2017

Palliativ- und Hospizversorgung verbessern!

Antrag

Der Stadtrat möge beschließen:

1. Die LH München stellt dar, wie das Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland vom 1. Dezember 2015 in München umgesetzt wird.

2. Bei der Umsetzung sind folgende Bereiche gesondert aufzulisten:

  • stationärer Bereich Krankenpflege
  • stationärer Bereich Altenpflege
  • ambulanter Bereich Krankenpflege
  • ambulanter Bereich Altenpflege

3. Dargestellt werden die Bedarfe für Fortbildungen von ehrenamtlichen Kräften und beruflichen Fachkräften sowie die daraus folgenden Maßnahmen inklusive der Finanzierung in Bezug auf eine rasche Umsetzung.

4. Die aus der Bedarfslage entstehenden Mehraufwendungen bei den Hospizvereinen sowohl für die Sachausgaben als auch die Personalausgaben werden zur Verfügung gestellt.

5. Der Hospizverein Perlach/Ramersdorf erhält zur Aufrechterhaltung und Weiterführung der Tätigkeit mit steigenden Fallzahlen und steigendem Aufwand 0,5 VZÄ Geschäftsführung + 0,5 VZÄ Büroorganisation+ 1 VZÄ Palliativ Care Pflegekraft.

6. In der Städtischen Klinikum GmbH werden an mindestens 3 Standorten (Harlaching, Bogenhausen und Neuperlach) Palliativteams eingerichtet.

7. Erarbeitung/Implementierung und Finanzierung eines Programms zur Hospizversorgung in den Altenpflegeeinrichtungen, nach dem Palliativ Care Fachkräfte im stationären Bereich eingestellt werden können.

 

Begründung:

Der Bundestag hat mit der Fassung vom 1. Dezember 2015 das Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland beschlossen: „Zur Krankenbehandlung gehört auch die palliative Versorgung der Versicherten“. Weiter heißt es: „Versicherte haben Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung durch die Krankenkasse zu den Leistungen der Hospiz- und Palliativversorgung.“
In München bestehen mehrere Hospizvereine, in denen Menschen mit einem hohen ehrenamtlichen Engagement schwerstkranke und sterbende Menschen begleiten und Angehörige beraten und betreuen.Um dieser Aufgabe gerecht zu werden, müssen die ehrenamtlichen Kräfte geschult werden, müssen Finanzierungen gesichert und die Aufgaben koordiniert werden. Für die rein ehrenamtlich arbeitenden Vereine ist dies nur mit einem hohen Aufwand machbar.
Der Bedarf an Palliativ- und Hospizversorgung ist bei weitem nicht gedeckt um die Anforderungen aus dem Gesetz und die Notwendigkeiten für eine würdigen Betreuung und Pflege im letzten Lebensabschnitt zu gewährleisten. Dazu braucht es geschulte Kräfte und die notwendige Finanzierung in Organisation, Koordination, Umsetzung und Bereitstellung von Personal und Sachmitteln. Ebenso benötigen die Pflegeeinrichtungen der Kranken- und Altenpflege zusätzliche Mittel und Personal, um dem Anspruch aus dem Gesetz gerecht zu werden.
Die Kassen übernehmen einen Teil der Finanzierung und auch die Krankenhausfinanzierung macht eine Abrechnung der Kosten für Palliativ- und Hospizversorgung möglich. Eine Versorgung entsprechend des gesetzlichen Auftrages ist allerdings auch damit nicht realisierbar. So werden im Altenpflegebereich die Pflegestärkungsgesetze PSG II und PSG III dazu führen, dass die Menschen immer später in palliativer Situation in die Häuser kommen. Daher ist es zur Versorgung dringend notwendig, freigestellte Palliative Care Fachkräfte in den Häusern der Altenpflege zu implementieren. Diese sind über den Pflegesatz nicht darstellbar.

Fraktion Die Grünen-rosa liste
Initiative
Lydia Dietrich
Stadträtin