Antrag | 09.03.2016

Private Wohnungsleerstände in München – wie geht die LH München damit um?

Anfrage

Mit ca. 2% ist der Wohnungsleerstand in München im Vergleich zu anderen Kommunen gering. Dennoch ist jede dieser leerstehenden Wohnungen eine zu viel. Mittlerweile hat die LH München den Leerstand von städtischen Wohnungen im Griff. Der private Wohnungsleerstand und der Umgang mit diesem blieb in der ganzen Diskussion bislang im Wesentlichen unberücksichtigt.

Auf einer Liste privaten Wohnungsleerstands finden sich „alte“ Bekannte, beispielsweise das sog. „Dönerhaus“ (seit 2005) auf der Schwanthalerhöhe oder die Geyerstraße 17 (mehr als 30 Jahre), immer wieder kommen auch neue Fälle, beispielsweise die Holzapfelstraße 10 hinzu. In diesem Projekt nicht (mehr) aufgeführt sind Baustellen, auf denen die Wohnbautätigkeit offensichtlich eingestellt wurden (z.B. Schwanthalerstr. 116). Gerade weil es sich um (ärgerliche) Einzelfälle handelt, sind sie umso auffälliger.

 

Wir fragen daher:

Deshalb fragen wir:

1. Wie lange steht das Anwesen Holzapfelstraße 10 bereits leer (bitte mit Angabe der Anzahl von Wohneinheiten)?

2. Mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro kann nach Art. 5 ZwEWG belegt werden, wer ohne die erforderliche Genehmigung Wohnraum für andere als Wohnzwecke verwendet oder überlässt.

2.1 Wie viele Bußgeldbescheide wg. Leerstand wurden in den letzten 10 Jahren (bitte um jahreweise Aufstellung) verhängt?

2.2 Wie hoch waren die Bußgeldbescheide im Durchschnitt?

2.3 Kann ein Bußgeld wg. dauerhaftem Leerstand mehrfach verhängt werden?

2.4 Wie wirksam sind diese Bußgelder?

3. Welche anderen Handlungsmöglichkeiten (z.B. Zwangsverwaltung, o.ä. ) der LH München gibt es, welche werden angewandt? (Bitte um Angabe der Häufigkeit in den letzten 10 Jahren)

4. Wie hoch liegt der „genehmigte“ Leerstand, beispielsweise auf Grund einer festgestellten Unbewohnbarkeit oder Unwirtschaftlichkeit, einer beabsichtigten Sanierung oder auch eines beantragten Abbruchs des Gebäudes? (bitte jahreweise Aufstellung der letzten 10 Jahre /Angabe in Wohneinheiten)

5. Wie viel „genehmigt“/nicht genehmigter Leerstand mit einer Dauer von mehr als 5 Jahren ist der LH München bekannt? (Angabe in Wohneinheiten)

6. In vielen Fällen ist dauerhafter Leerstand Folge einer persönlichen Überforderung oder von Erbauseinandersetzungen. Werden diese Fälle nur verwaltet oder gibt es auch Beratungsangebote an Eigentümer bzw. aktive Kaufangebote durch die LH München? Falls nein: warum nicht?

7. Gibt es bei der LH München eine/n feste/n Ansprechpartner_in für Wohnungsleerstand?

 

 

Initiative:

Paul Bickelbacher

Gülseren Demirel