Pressemitteilung | 08.02.2016

Rinderschlachtung an der Münchner Schlachthof Betriebs GmbH (am Schlachthof München): Welche Informationen hat das Kreisverwaltungsreferat?

Laut Pressemitteilung vom 08.02.2016 hat die Tierschutzorganisation PETA (People for the Ethical Treatment of Animals) Anzeige gegen die Verantwortlichen der Münchner Schlachthof Betriebs GmbH erstattet – aufgrund von mutmaßlichen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz. Das Städtische Veterinäramt als Teil des Kreisverwaltungsreferats kümmert sich um die Bereiche Lebensmittelhygiene (vor allem Fleischhygiene), Tierseuchen und tierische Nebenprodukte aber auch um den Tierschutz. Damit ist es für die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben auch in den privaten Schlachtbetrieben des Schlachthofes München zuständig. Die Stadtratsfraktion Die Grünen – rosa Liste möchte daher die Tätigkeiten der Amtsveterinäre des Kreisverwaltungsreferats im Bereich Rinderschlachtung genauer dargestellt bekommen – und hat eine entsprechende Anfrage gestellt.

Katrin Habenschaden, Stadträtin: „Zur Beurteilung der im Raum stehenden Vorwürfe ist es wichtig, die Kontrolltätigkeiten des Veterinäramtes zu kennen. Wir haben daher einen Fragenkatalog formuliert, dessen Beantwortung genau aufzeigen soll, welches die Kontrollmechanismen der Amtstierärzte sind, aber auch an welchen Stellen und in welchem Turnus hier kontrolliert wird.“

Hier geht’s zu der von uns gestellten Anfrage:

http://gruene-fraktion-muenchen.de/rinderschlachtung-an-munchner-schlachthof-betriebs-gmbh-am-schlachthof-munchen-welche-informationen-hat-kreisverwaltungsreferat/