Antrag | 02.03.2017

Saubere Luft für München: Konzept für Fahrverbote („Umweltzone Plus“) schnellstmöglich erarbeiten!

Antrag

Dem Stadtrat werden bis zur Sommerpause Eckpunkte eines Konzepts bezüglich Fahrverboten für Dieselfahrzeuge vorgelegt. Diese Eckpunkte sollen als Grundlage für die Erarbeitung eines Konzepts in Kooperation mit dem Freistaat dienen.
Für die ab Anfang September einsetzende Öffentlichkeitsphase erstellt die Landeshauptstadt München eine eigene interaktive Internetseite und setzt – in Kooperation mit dem Freistaat – weitere über das formale Verfahren hinausgehende Formen der Bürgerbeteiligung um.

Zur Erarbeitung der Eckpunkte werden u.a. Vorschläge für eine „Umweltzone Plus“ geprüft:

1. Umgriff (mit Dieselfahrverbote) mindestens im Bereich der bisherigen Umweltzone (fachliche Prüfung, ob eine Ausdehnung z.B. auf den Mittleren Ring selbst für eine Einhaltung der Grenzwerte bei NO2 unerlässlich ist)

2. Ganzjährige Geltung

3. Verbot der Einfahrt von Dieselfahrzeugen mit Euro I-V (Euro VI muss hinsichtlich der NO2-Belastung im Realbetrieb fachlich geprüft werden)

4. Ausnahme- und Übergangsregelungen u.a. für Anwohnende, Gewerbeverkehr, Öffentlichen Nahverkehr (Busse, aber auch Taxis) sowie Krankenwagen, Feuerwehr, Abfallentsorgung etc.

 

Begründung:

Mit Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof vom 27. Februar 2017 besteht bei Androhung eines Zwangsgelds die Verpflichtung, „bis zum 31. August 2017 die Öffentlichkeitsbeteiligung zur Vorbereitung einer weiteren Fortschreibung des Luftreinhalteplans“ vorzubereiten und darin „Fahrverbote“ für Dieselfahrzeuge incl. Umgriff und Ausnahmen für diese Verbotsregelung vorzusehen. Außerdem muss „bis zum 31. Dezember 2017 der Öffentlichkeit hinsichtlich Fahrverboten ein „vollzugsfähiges Konzept zur Kenntnis“ gebracht werden.
Da die Landeshauptstadt München hierbei fachlich und politisch in Abstimmung mit dem Freistaat in der Pflicht ist, ist es unerlässlich, dem Stadtrat bis zur Sommerpause Eckpunkte für ein solches Fahrverbotskonzept zur Entscheidung vorzulegen. Außerdem ist in dieser für die Stadtgesellschaft besonders sensiblen Fragestellung Transparenz und eine breite Bürgerbeteiligung notwendig.
Nach Expertenansicht und Rechtsmeinung der Gerichte können die gesetzlichen Stickoxid-Grenzwerte ohne Fahrverbote für Dieselfahrzeuge nicht so schnell wie notwendig eingehalten werden. Wenn man die bisherigen Berechnungen auf Stand 2010 betrachtet, in der die Überschreitungen des Jahresmittelwerts in Hauptstraßen(abschnitten) eingetragen sind (die Belastung hat sich seit damals kaum reduziert), findet man kein sinnvoll abgrenzbares zusammenhängendes Gebiet ohne Überschreitungen innerhalb der Umweltzone, sodass nur eine Geltung mindestens für die ganze bisherige Umweltzone praktikabel und effektiv ist (S. >>>hier eine Kartierung der Schadstoffbelastung im Münchner Hauptstraßennetz) Im Gegensatz zum Feinstaub sind auch keine so gravierenden etwa jahreszeitlichen Schwankungen zu konstatieren, dass eine temporäre Geltung von Fahrverboten die Einhaltung der Jahresgrenzwerte ermöglichen würde.
Aus praktischen Gründen sind für eine ab 2018 geltende „Umweltzone Plus“ durchaus großzügige Übergangs- und Ausnahmeregelungen vorzusehen.

Wir bitten, wie in der Geschäftsordnung des Stadtrates vorgesehen, um eine fristgemäße Bearbeitung unseres Antrages.

 

Fraktion Die Grünen-rosa liste

Initiative:
Paul Bickelbacher
Dr. Florian Roth
Herbert Danner
Anna Hanusch
Sabine Nallinger
Katrin Habenschaden

Mitglieder des Stadtrates