Pressemitteilung | 26.04.2016

Schluss mit den Zutrittsverboten für Rollifahrer

P R E S S E M I T T E I L U N G

Immer wieder kommt es vor, dass Rollstuhlfahrern der Zugang zu öffentlichen Veranstaltungen verwehrt wird, wenn Sie nicht in Begleitung einer zusätzlichen erwachsenen Person erscheinen. Selbst in städtischen Einrichtungen gibt es für sie keine Garantie für einen ungehinderten Zugang. Diese Erfahrung musste Rollifahrer und Grünen-Stadtrat Oswald Utz Ende vergangenen Jahres machen. Als er mit seiner dreijährigen Tochter ein Kinder-Musical im Gasteig besuchen wollte, wurde ihm zunächst der Kauf eines Tickets verwehrt, weil in seinem Schwerbehindertenausweis ein „B“ (steht für Begleitperson) eingetragen ist, was ihn aus Brandschutzgründen angeblich zur Mitnahme einer Begleitperson verpflichte.
Zwar wurde ihm der Besuch der Veranstaltung nach Medienberichten über den Vorgang ermöglicht, „doch das“, so Utz, „geschah ‚auf dem kurzen Dienstweg‘. Grundsätzlich hat sich für die Rollifahrer nichts geändert: Einer schiebt die Verantwortung auf den nächsten, und am Ende bleibt alles, wie es ist. In Sonntagsreden ist gerne und ausgiebig von der großen gemeinsamen Aufgabe der Inklusion die Rede. Da kann es nicht angehen, Menschen mit Behinderungen bei so elementaren Dingen wie dem einfachen Besuch einer Kulturveranstaltung Steine in den Weg zu legen.
Es ist daher Zeit für einen Grundsatzbeschluss: Rollstuhlfahrern ist in sämtliche städtische Einrichtungen auch ohne Begleitpersonen Zugang zu gewährleisten – auch, wenn im Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen „B“ für Begleitpersonen eingetragen ist. Denn dieses „B“ – das ist durch die Rechtsprechung eindeutig geklärt ¬– bedeutet das Recht zur Mitnahme einer Begleitperson, nicht die Notwendigkeit. Auch der Brandschutz kann kein Grund dafür sein, Menschen mit Behinderungen den Zutritt zu verwehren, das geht aus einer Stellungnahme der Obersten Baubehörde klar hervor. Letztlich ist dies eine Frage des Willens und der Bereitschaft, ein wenig mehr Personal einzusetzen.“