Antrag | 11.04.2018

Sind eine Fruchtfliege und eine Küchenmotte die einzigen Gründe um einen Caterer fristlos zu kündigen?

(Anfrage) In der Süddeutschen Zeitung vom 9.4.20181 war zu lesen, dass das Referat für Bildung und Sport dem Caterer Bio-Kontor 7 mit sofortiger Wirkung gekündigt hat. Grund dafür sollen zwei Vorfälle gewesen sein, in welchen Kinder in ihrem Essen eine Fruchtfliege bzw. eine Küchenmotte gefunden haben. Laut eines Schreibens des Referats an die Eltern stehe “das Wohl der Kinder an oberster Stelle, deshalb können derartige Vorfälle nicht hingenommen werden.“

Der Caterer kündigte an, dass er nun die Hälfte seiner Belegschaft entlassen muss, da der städtische Auftrag einen Großteil seines Auftragsvolumens ausgemacht hat. Gleichzeitig wurden (wieder einmal) Stimmen laut, welche bemängelten, dass die hohen städtischen Standards nur sehr schwer mit den gezahlten Preisen und den sonstigen Rahmenbedingungen in Einklang zu bringen sind. Die bisher von Bio-Kontor 7 belieferten Einrichtungen sollen nun übergangsweise von einem anderen Anbieter beliefert werden bis eine neue Ausschreibung im Jahr 2019 erfolgt.

 

Wir fragen daher:

 

1.) Waren die benannten 2 Funde von einer Fruchtfliege und einer Küchenmotte die einzigen dokumentierten negativen Vorfälle welche sich der Caterer zu Schulde hat kommen lassen?

 

2.) Wenn nein, welche weiteren dokumentierten Vorfälle gab es mit dem Anbieter?

 

3.) Wenn es nur die beiden Vorfälle aus Frage 1 gab, sind diese dann der ausschlaggebende Kündigungsgrund seitens der Stadtverwaltung oder gibt es weitere Gründe?

 

4.) Welche Konsequenzen wurden dem Anbieter nach dem ersten Vorfall angedroht bzw. welche Konsequenzen wurden gezogen? Wurde dem Anbieter angedroht, dass bei einem weiteren Vorfall dieser Art eine fristlose Kündigung ausgesprochen wird? Gab es keine Konventionalstrafen, welche im Vertrag festgelegt wurden?

 

5.) Bei einem Cateringvolumen von mehreren tausend Mahlzeiten pro Tag dürften zwei Vorfälle dieser Art – zumal hier hauptsächlich Bioprodukte ohne Pestizideinsatz verarbeitet werden – kein allzu großer Zwischenfall sein. Betrachtet die Verwaltung diese Zwischenfälle als so gravierend, als dass ausschließlich eine fristlose Kündigung als Mittel zur Wahl zur Verfügung stand?

 

Wir bitten, wie in der Geschäftsordnung des Stadtrates vorgesehen, um eine fristgemäße Beantwortung unserer Anfrage.

Initiative:

Sabine Krieger

Jutta Koller

Oswald Utz

Mitglieder des Stadtrates

1http://www.sueddeutsche.de/muenchen/kinderbetreuung-insekten-im-kita-essen-stadt-kuendigt-einem-ihrer-caterer-fristlos-1.3936108