Pressemitteilung | 01.09.2017

Sind Münchner Straßen rechtsfreie Räume? Staatsregierung setzt sich erneut über Gerichtsurteil hinweg

P R E S S E M I T T E I L U N G

Die Bayerische Staatsregierung hat erneut das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 27.2.2017 zum Münchner Luftreinhalteplan missachtet. Diesmal wurde die Frist ignoriert, die der Staatsregierung bis zum 31.8.2017 gesetzt war, um im Zuge der Öffentlichkeitsbeteiligung bekannt zu machen, dass für Fahrzeuge mit Dieselmotor Fahrverbote drohen, und die Straßen aufzulisten, in denen dies der Fall sein könnte. Da auch im heutigen Amtsblatt der Regierung von Oberbayern (dies erscheint im 14-tägigen Turnus) nichts zu diesem Thema enthalten ist, ist die Frist gebrochen und es wird ein Zwangsgeld fällig – wenn auch in beklagenswert niedriger Höhe: Diesmal sind es 4000 Euro.
Schon im vergangenen Juli hatte die Staatsregierung die Frist zur Veröffentlichung der besonders von Stickoxiden belasteten Straßen verletzt. Die Stadtratsfraktion Die Grünen – rosa liste hat vor diesem Hintergrund erneut gefordert, unverzüglich Maßnahmen für eine rasche Verbesserung der Luftqualität und die Einhaltung der Grenzwerte zu ergreifen. Fraktionschef Dr. Florian Roth verurteilte die Blockadepolitik der Bayerischen Staatsregierung, die auch vor krassen Rechtsbrüchen nicht zurückschrecke, um einen Zustand andauernder Rechtsverletzung zu konservieren.
Dr. Florian Roth: „Anscheinend sind zahlreiche Münchner Straßen rechtsfreie Räume, denn die Staatsregierung unterlässt es systematisch, geltendes Recht anzuwenden. Staatsregierung und CSU winden sich wie Aale, um vor den Wahlen nur ja keinen Fahrverboten zustimmen zu müssen. Doch die mit großem Brimborium verkündeten Software-Updates des sogenannten Dieselgipfels werden laut Umweltbundesamt höchstens 6 % Verbesserung bringen – und damit viel zu wenig, um die NO2-Grenzwerte zeitnah einzuhalten. An der Landshuter Allee werden statt der erlaubten maximal 40 Mikrogramm im Jahresdurchschnitt momentan 80 Mikrogramm NO2 gemessen; laut Bundesumweltamt würde die Softwarenachrüstung nur eine Verringerung auf ca. 75 Mikrogramm bringen.“
Am 4. September lädt die Bundeskanzlerin die OBs der am meisten betroffenen Städte zu einem weiteren Gipfel ein. Dr. Florian Roth: „Wenn Bund, Länder und Kommunen nicht endlich an einem Strang ziehen, wird es 2018 durch Gerichte erzwungene Fahrverbote geben, ohne ein ausgewogenes und sinnvolles Konzept. Ich fordere deshalb OB Reiter auf, sich bei dem Gipfel dafür einzusetzen, dass den Kommunen endlich die notwendigen Instrumente an die Hand gegeben werden. Das ist in erster Linie die sofortige Einführung einer Blauen Plakette, mit deren Hilfe ältere Diesel mit hohen Abgaswerten aus den (Innen-)Städten sukzessive ausgesperrt werden können (Blaue Umweltzone). Natürlich brauchen wir dazu angemessene Ausnahme- und Übergangsregelungen, aber auch eine effektive Kontrolle. Außerdem muss auch Rechtssicherheit für weiterführende kommunale Maßnahmen zur Reduzierung des Autoverkehrs hergestellt werden – wie z.B. eine nach Abgasen gestaffelte City-Maut.“