Antrag | 06.12.2018

Sorgsamer Umgang mit den letzten städtischen Flächen durch Vorkaufsrechte

Antrag

Bis städtische Gewerbegrundstücke künftig nur mehr in Erbpacht vergeben werden, sichert sich die LH München beim Verkauf von städtischen Gewerbegrundstücken grundsätzlich ein vertragliches Vorkaufsrecht im Falle eines Weiterverkaufs.

Begründung:
Um steuernd agieren zu können, gehen der LH München zunehmend die Flächen aus. Deshalb streben DIE GRÜNEN – ROSA LISTE bei sämtlichen Grundstücksvergaben eine Vergabe in Erbpacht an. Solange diese Gewerbegrundstücke aber nicht in Erbpacht von der LH München vergeben werden, bleibt das vertragliche Vorkaufsrecht die einzige Möglichkeit für die LH München sich dauerhaft Zugriffsmöglichkeiten auf die immer knapper werdenden städtischen Flächen zu sichern.
Wie sinnvoll ein Vorkaufsrecht bereits in der Vergangenheit gewesen wäre, zeigt sich beispielhaft am ARRI-Gelände in der Maxvorstadt. Auf dieser ursprünglich städtischen Fläche entstehen jetzt Luxuswohnungen durch private Investoren. Wäre beim Verkauf vor mehr als 40 Jahren ein städtisches Vorkaufsrecht vereinbart worden, könnte dort jetzt dauerhaft bezahlbarer Wohnraum durch städtische Gesellschaften oder Genossenschaften entstehen.

Wir bitten, wie in der Geschäftsordnung des Stadtrates vorgesehen, um eine fristgemäße Bearbeitung unseres Antrages.

Fraktion Die Grünen – rosa liste
Initiative:
Herbert Danner
Anna Hanusch
Thomas Niederbühl
Mitglieder des Stadtrates