Pressemitteilung | 27.06.2018

Spät – aber nicht zu spät: Stadtrat beschließt Reform des Vorkaufsrechts in Erhaltungssatzungsgebieten

P R E S S E M I T T E I L U N G

Die heute beschlossene Reform der Abwendungserklärung stößt bei den Grünen – rosa liste auf uneingeschränkte Zustimmung – greift sie doch eine Initiative der Fraktion aus dem Februar 2017 auf.
Stadträtin Gülseren Demirel und Stadträtin Anna Hanusch bezeichneten den Beschluss „als lange überfällige Anpassung der Erhaltungssatzung an die Realitäten des Münchner Wohnungsmarktes.“ Zukünftig wird die Abwendungserklärung, mit der die Stadt München in Erhaltungssatzungsgebieten auf ihr Vorkaufsrecht verzichtet, eine Höchstgrenze bei Neuvermietungen festlegen und Neuvermietungen nur an Förderberechtigte (Einkommensgrenzen) zulassen.
Anna Hanusch: „Rot-Grün hat in München lange dafür gekämpft, dass der Freistaat endlich die gesetzlichen Voraussetzungen für diesen Umwandlungsvorbehalt schafft. Aber seit der Einführung vor drei Jahren hat sich die Erhaltungssatzung als wirkungslos erwiesen. Angesichts des aufgeheizten Münchner Mietmarktes war es höchste Zeit, dieses Instrument an die Gegebenheiten anzupassen, um die Spekulation mit Wohnraum einzudämmen.“
Gülseren Demirel: „Bisher konnte die Abwendungserklärung lediglich Luxussanierungen verhindern – aber die Mieten stiegen trotzdem kräftig. Mit der Neuregelung haben auch Normalverdiener wieder eine Chance auf eine erschwingliche Mietwohnung – wenigstens in den Erhaltungssatzungsgebieten.“