Antrag | 06.05.2009

Sperrbezirksverordnung lockern: Sexuelle Dienstleistungen für Menschen mit Behinderung ermöglichen

A N T R A G

Der Stadtrat möge beschließen:

Das Kreisverwaltungsreferat wird beauftragt, bei der Regierung von Oberbayern eine Änderung der Sperrbezirksverordnung zu beantragen, um den Besuch von Prostituierten nach vorheriger Vereinbarung mit den Kunden in deren Räumen und Einrichtungen genehmigen zu können.

Begründung:

Das Schreiben des Behindertenbeirates an das Kreisverwaltungsreferat macht deutlich, dass die Sperrbezirksverordnung die Inanspruchnahme von sexuellen Dienstleistungen für Menschen mit Behinderung ignoriert und verhindert.

In einer Zeit, in der Prostitution als Beruf anerkannt wird, sollte die moralisch begründete Abwertung der Dienstleistung von Prostituierten der Vergangenheit angehören. Die Münchner Sperrbezirksverordnung steht im völligen Widerspruch zur gesellschaftlichen Situation. Was in anderen bundesdeutschen Städten längst praktiziert wird – ein liberaler Umgang mit dem Thema Prostitution – sollte auch in München verwirklicht werden.

Es kann nicht sein, dass Menschen mit Behinderungen aufgrund dieser moralischen und politischen Schieflage in München sexuelle Dienstleistungen verweigert werden.

Bündnis ’90/Die Grünen – rosa liste
Initiative:
Lydia Dietrich, Fraktionsvorsitzende