Pressemitteilung | 01.12.2014

Die Stellplatzsatzung – Klotz am Bein der Wohnungsbaus

P R E S S E M I T T E I L U N G

Die Stadtratsfraktion Die Grünen – rosa liste hat erneut eine Vorstoß zur Änderung der Stellplatzsatzung unternommen. Ein umfangreiches Antragspaket der Grünen zur bedarfsgerechten Reform der Stellplatzsatzung vor einem Jahr blieb ohne konkrete Ergebnisse. Stadtrat Paul Bickelbacher fordert daher nun, Experten aus München und anderen Städten in einem Stadtratshearing zu versammeln, um Wege zu finden, wie die stetige Überproduktion teurer Tiefgaragenstellplätze beendet werden kann. Vertreter der städtischen Wohnungsgesellschaften und der privaten Wohnungswirtschaft sollen ebenso gehört werden wie Vertreter aus Städten, die mit der Abschaffung einer solchen Satzung schon Erfahrungen gemacht haben (Berlin oder Hamburg). Auch größere Projekte autofreien Wohnens (Bike City in Wien oder Vauban in Freiburg) sollen dargestellt werden.
Paul Bickelbacher: „Jeden Monat, in dem die Satzung nicht angepasst wird, wird Geld verbrannt für Garagen, die wir zukünftig nicht mehr in dieser Anzahl brauchen. Allein die 2150 erstellten Tiefgaragenplätze, die GWG und GEWOFAG im Zeitraum von 2007-2011 gebaut haben, verursachen ein jährliches Defizit von ca. 1,3 Mio. €.
Dies ist einer Stadt mit hohen Wohnkosten wie München nicht hinnehmbar – vor allem nicht im geförderten Wohnungsbau. Es ist doch einfach absurd, dass die Betriebskosten einer halb leerstehenden Tiefgarage in einem gefördertem Wohnungsbau von autolosen Sozialmietern mit getragen werden müssen – und das auf der Grundlage der Reichsgaragenordnung von 1939. Denn in aller Regel sind die zu bauenden Stellplätze nicht kostendeckend zu verkaufen oder zu vermieten und das Defizit muss müssen durch entsprechend höhere Wohnkosten ausgeglichen werden.
Noch dazu belegen Studien eindeutig die nachlassende Autonutzung von Großstädtern. Es ist also allerhöchste Zeit, dass sich Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit ernsthaft mit dem Thema befassen, damit die große Aufgabe des Wohnungsbaus in München nicht länger durch diese antiquierte und widersinnige Regelung behindert wird.“