Pressemitteilung | 08.04.2014

Steuervergünstigungen für Hundeführerschein und Tierheim-Hunde

Der Stadtrat hat heute auf Antrag der Fraktion Die Grünen – rosa liste beschlossen, die Hundesteuer unter bestimmten Bedingungen für ein Jahr zu erlassen. Dies betrifft zum Einen die Hundehalter, die einen Hundeführerschein erworben haben, und zum Anderen diejenigen, die einen Hund aus dem Tierheim aufnehmen.
Der Hundeführerschein kann derzeit nicht verpflichtend für alle Hundehalter eingeführt werden. Die Möglichkeiten zum Erwerb sind derzeit noch auf wenige Anbieter in der Region München begrenzt. Eine Untersuchung der LMU hat jedoch gezeigt, dass Hundehalter durch den Erwerb eines Hundeführerscheins ihr Wissen über Hunde deutlich verbessern konnten.
Dr. Florian Vogel: „Der Hundeführerschein gibt dem Hundehalter größere Sicherheit in der Haltung und Erziehung seines Hundes. Er reduziert somit das Risiko gefährlicher Übergriffe und trägt auch zum Wohl des Tieres bei. Da mit dem Hundeführerschein Kosten in Höhe von ca. 100 € verbunden sind, bildet eine einmalige Befreiung von der Hundesteuer (in München 100 € im Jahr) einen geeigneten Anreiz, sich dieser Prüfung zu unterziehen.“ Mit einer einjährigen Steuerbefreiung soll auch die Aufnahme eines Hundes aus dem Münchner Tierheim begünstigt werden, das mit Hunden überbelegt ist und jährlich ca. 600 Hunde vermittelt (davon ca. die Hälfte ins Umland).
Dr. Florian Vogel: „Der Stadt werden durch den Beschluss Einnahmen von ca. 30.000 Euro entgehen. Diese Summe ist eine angemessene Investition, um die Vermittlungsquote zu erhöhen und damit auch die schwierige finanzielle und räumliche Situation des Tierheims zu entschärfen. Der Vorrang der Vermittlung vor der Heimunterbringung ist außerdem ein Gebot des Tierschutzes, dessen Verwirklichung sich die Stadt durchaus etwas kosten lassen darf.“