Pressemitteilung | 10.12.2014

Stolpersteine: Grüne – rosa liste beantragen Aufhebung des Verbots

P R E S S E M I T T E I L U N G

Die Stadtratsfraktion Die Grünen – rosa liste hat beantragt, das in München geltende Verbot der Verlegung von Stolpersteinen im öffentlichen Raum aufzuheben. Fraktionschef Dr. Florian Roth bezeichnete den Antrag als „Ergebnis einer langen und sehr sorgfältigen Diskussion, an deren Ende die Erkenntnis steht, dass die Stadt diese individuelle Form des Gedenkens an NS-Opfer nicht länger pauschal verbieten sollte.“
Dr. Roth verknüpft in seinem Antrag die Genehmigung zur Verlegung eines Stolpersteins auf öffentlichem Grund mit der Zustimmung von Angehörigen bzw. von NS-Opferverbänden, falls keine Angehörigen mehr aufzufinden sind. Auch die Kritik an der Verwendung von Tätersprache, wie dies auf einem Stolperstein in Hamburg vorgekommen ist, muss nach Auffassung der Grünen ernst genommen werden. Der Text ist daher in jedem Fall von Angehörigen bzw. den Opferverbänden zu legitimieren.
Der Antrag enthält auch den Auftrag an das Kulturreferat, Alternativen zu den Stolpersteinen zu prüfen, falls die Angehörigen oder Opferverbände ein Bodendenkmal nicht für eine würdige Form des Gedenkens halten.
Dr. Roth lobte die Diskussion und das Stadtratshearing über die Stolpersteine als in hohem Maße von gegenseitigem Respekt und dem Wunsch getragen, den gesellschaftlichen Wert des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus zu bewahren.
Dr. Florian Roth: „Es war bei allem Bemühen um gegenseitiges Verständnis absehbar, dass es weiterhin verschiedene Meinungen über die Stolpersteine geben würde. Entscheidend ist aber die Frage, ob die Stadt dem Bedürfnis von Angehörigen, ihren von den Nazis verfolgten und ermordeten Verwandten individuell durch Stolpersteine zu gedenken, mit einem generellen Verbot begegnen soll. Nach unserer Auffassung ist die Grundlage für ein solches Verbot durch die glaubwürdigen Auftritte einer Vielzahl von Angehörigen und Vertretern von Opferverbänden – auch des Zentralrats der Juden in Deutschland – nicht mehr gegeben. Die Stadt hat es zu respektieren, wenn Angehörige oder Opferverbände ein Gedenken auf dem Boden ablehnen. Aber sie hat es auch zu respektieren, wenn diese besonders konkrete und persönliche Form des Gedenkens gewünscht wird. Es ist nicht zu erkennen, warum ausgerechnet in München, wo ein besonders sensibler Umgang mit den Wünschen von Hinterbliebenen der NS-Opfer geboten ist, nicht möglich sein sollte, was in mehr als 1000 Städten in 18 Ländern Europas längst Realität ist.
Gerne greifen wir den Vorschlag auf, ergänzend auch Alternativen des individuellen Gedenkens in München zu prüfen – sei es durch Metallplatten an Hausfassaden oder durch ein Monument mit sämtlichen Namen der NS-Opfer an einem würdigen Platz.“