Antrag | 13.03.2009

Tempo 30 in der Altstadt

Antrag

Die Verwaltung wird beauftragt, für die Straßen in der Altstadt (innerhalb des Altstadtringes) Tempo 30 anzuordnen.

Begründung

Gerade in der Altstadt, wo die meisten Fußgänger unterwegs sind, gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Tempo 30 würde ihnen flächenhaft das Queren der Straßen erleichtern.

Tempo 30 ist auch die Voraussetzung für die Öffnung von Einbahnstraßen für den Radverkehr und für die Errichtung von Fahrradstellplätzen auf Fahrbahnniveau. Diese einfache verkehrsordnende Maßnahme ist also eine wesentliche Voraussetzung, um die Bedingungen für den Radverkehr in der Altstadt zu verbessern. In stark von Fußgängern frequentierten Bereichen, wie z.B. in der Sendlinger Straße würden aber auch gerade die Fußgänger davon profitieren, wenn einige Fahrradstellplätze auf Fahrbahnniveau verlagert würden.

Da aufgrund der engen Straßenführungen und der hohen Frequenz an Autos, Fußgängern und Radfahrern in der Altstadt ohnehin meist nicht schneller als 30 km/h gefahren werden kann, bringt eine Tempo 30-Zone keine nennenswerten Einschränkungen für den privaten Kfz- und den Öffentlichen Verkehr.

Aufgrund des anderen verkehrlichen und straßenraumgestalterischen Charakters können einzelne größere Straßen ausgenommen werden.

Stadtratsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen – rosa liste

Initiative:
Paul Bickelbacher, Stadtrat
Sabine Nallinger, Stadträtin