Pressemitteilung | 25.04.2013

Trotz Erhaltungssatzung: Luxussanierung in der Arcisstraße 57

P R E S S E M I T T E I L U N G

Trotz Erhaltungssatzung: Luxussanierung in der Arcisstraße 57

Obwohl das Mietshaus Arcisstraße 57 in einem Erhaltungssatzungsgebiet liegt, wurde es von einem Investor entmietet und in Eigentumswohnungen umgewandelt, die derzeit zum Kauf angeboten werden. Der Verkaufsprospekt lässt mit Quadratmeterpreisen von bis zu 12.800 € eine Luxussanierung erwarten.

Stadträtin Sabine Krieger hat den Fall in einer Anfrage aufgegriffen und verlangt Auskunft über die Wirksamkeit der Erhaltungssatzungen. Sie will wissen, warum das städtische Vorkaufsrecht nicht ausgeübt wurde, ob der Genehmigungsbehörde der Verkaufsprospekt vorlag, und warum Wohnungen von deutlich über 130 m2 genehmigt wurden, obwohl dies in Erhaltungssatzungsgebieten nicht vorgesehen ist.

„Luxussanierungen wie in der Arcisstr. 57,“ so Sabine Krieger, „drohen die angestammte Bevölkerung zu vertreiben. Zusätzlich wird der in München geltende Mietspiegel durch Objekte wie diese entsprechend in die Höhe getrieben. Hier drängt sich die Frage auf, warum die Erhaltungssatzung in diesem Fall nicht gegriffen hat, und was sich ändern muss, damit die Sozialstrukturen der Maxvorstadt und anderer Viertel mit diesem Instrument wirksamer geschützt werden können. Ich schlage außerdem vor zu prüfen, ob es noch Korrekturmöglichkeiten gibt, denn die Umbau- und Neubaumaßnahmen sind erst am Anfang.“