Pressemitteilung | 15.07.2015

Trotz des Urteils aus Leipzig: Am Bürgerwillen festhalten

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die letzten Beschwerden von Anwohner*innen und dem Bund Naturschutz zurückgewiesen. Damit steht dem Bau der dritten Startbahn am Münchner Flughafen juristisch nichts mehr im Weg.

Katrin Habenschaden, Wirtschaftspolitikerin der Grünen – rosa liste, kommentiert hierzu:

„Sowohl der Oberbürgermeister Dieter Reiter, als auch der 2. Bürgermeister Josef Schmid haben immer klar geäußert, dass sie den Willen der Bürgerschaft respektieren werden. Und der hat sich ja im Bürgerentscheid 2012 sehr deutlich gezeigt: Die Münchnerinnen und Münchner möchten keine 3. Start- und Landebahn im Erdinger Moos. An der Faktenlage, hier vor allem den jährlich abnehmenden Flugbewegungen, hat sich nichts geändert. Wir erwarten deshalb, dass das Urteil heute keinerlei Einfluss auf die politische Richtung der Stadt München nimmt und, dass sie als Gesellschafterin weiter den Bürgerwillen durchsetzt und an ihrem Veto festhält.“