Pressemitteilung | 02.03.2010

Umbenennung der Meiserstraße vor Gericht bestätigt

P R E S S E M I T T E I L U N G

Umbenennung der Meiserstraße vor Gericht bestätigt

Heute hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Klage des Enkels von Bischof Hans Meiser auf Rücknahme der Umbenennung der Meiserstraße in Katharina-von-Bora-Straße abgewiesen. Das Gericht hat die Klage Meisers schon aus formalen Gründen in vollem Umfang zurückgewiesen und eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht nicht zugelassen.

Hierzu erklärt der Vorsitzende der Stadtratsfraktion Die Grünen – rosa liste, Siegfried Benker: „Vermutlich wird Herr Meiser noch versuchen, die Nichtzulassung der Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht anzugreifen. Aber auch dort wird er scheitern. Das Gericht hat eindeutig festgestellt: Eine Kommune hat das Recht, eine Straße zu benennen und auch wieder zu entnennen. Meiser hat mit seiner Klage versucht, Konsequenzen aus dem Verhalten seines Großvaters vor, während und nach dem Nationalsozialismus zu unterbinden. Der Persönlichkeitsschutz Bischof Meisers, der auch nach dem Tod weiterwirkt, konnte aber die Aufdeckung seiner antisemitischen Äußerungen nicht verhindern. Mit diesem Gerichtsbeschluss ist klargestellt: eine Kommune kann und muss Konsequenzen aus dem Wirken einer Person ziehen, auch wenn er zu früheren Zeiten geehrt worden ist. Nach diesem Urteilsspruch können endlich die Schilder „Meiserstraße“ abgenommen und durch Katharina-von-Bora-Straße ersetzt werden. Es wäre beschämend gewesen, wenn das neue NS-Dokumentationszentrum neben der Meiserstraße gelegen hätte.“