Antrag | 25.10.2011

Umfahrung Kirchtrudering – Entlastung und Belastung bilanzieren

Anfrage

Umfahrung Kirchtrudering – Entlastung und Belastung bilanzieren

In der vom Planungsreferat verfassten und im Bezirksausschuss Trudering diskutierten Vorlage zur Umfahrung Kirchtrudering werden drei Varianten erörtert. Jede der Trassen („integrierte Trasse“, „Ortsrandtrasse“, „Parktrasse“) führt zu anderen Be- und Entlastungen für Mensch und Natur. Die „Ortsrandtrasse“ und die „Parktrasse“ scheiden entsprechend den Ausführungen aus vielerlei Gründen wie der Zerschneidung des Parks, zusätzlicher Versiegelung, Belastung der Wohnnutzung und Kosten aus. Für die auf den ersten Blick kompromissfähige „integrierte Trasse“ dürfte ein vertiefender Blick, der neben qualitativen Aspekten auch quantitative Analysen umfasst, hilfreich sein, um zu zeigen, dass gegenüber dem Bestand kaum Vorteile zu erzielen sind. Wie alle Varianten hat sie keine relevante Auswirkung auf die angestrebten Verbesserungsmaßnahmen im Ortskern Straßtrudering und könnte sich erübrigen, wenn im Mitterfeld Tempo 30 eingeführt, Querungsmöglichkeiten (z.B. geplante Fußgängerampel) ergänzt und evtl. Schwerverkehre vermehrt (durch entsprechende Wegweisung) über den Hüllgraben/Schatzbogen geführt werden. Der Vollständigkeit halber beziehen sich die folgenden Fragen auf alle drei Varianten.

Wir fragen deshalb:

  • zum Aspekt Wohnen

1. Wie viele Anwohner werden jeweils durch eine Umfahrung entlastet (50-Meter Korridor) und wie hoch ist diese Entlastung in dB(A)?

2. Wie viele Anwohner davon wohnen bereits in Gebäuden mit Schallschutzbebauung?

3. Wie viele Anwohner würden bei einer bisher angedachten Bebauungsdichte in den neuen Wohngebieten neu belastet werden (50-Meter Korridor)?

4. Gingen durch den Bau einer Umfahrung Wohnbauflächen im V. Bauabschnitt verloren? Falls ja: wie viele Wohnungen (überschlägige Schätzung) könnten nicht gebaut werden?

  • zum Aspekt Ökologie, Natur- und Denkmalsschutz

5. Welche Fläche wird durch die jeweilige Trasse zusätzlich versiegelt (etwaige Teilerschließungen können in Abzug gebracht werden)

6. Wie viele naturschutzrechtlich relevante Flächen werden bei den jeweiligen Varianten zerstört?

7. Wie viele der naturschutzrechtlich relevanten Flächen gelten derzeit als Ausgleichsfläche?

8. In welchem Maß wird die unter Denkmalschutz stehende Tribüne durch die Erschütterungen des Schwerlastverkehrs angegriffen?

  • zum Aspekt Erholung

9. Wie viel Fläche vom Riemer Park ginge durch die jeweiligen Varianten verloren?

10. Wie groß wäre die Fläche des Riemer Parks (Angaben absolut und anteilsmäßig), die durch die jeweiligen Varianten ohne zusätzliche aktive Schallschutznahmen verlärmt würden (Überschreitung der Richtwerte der DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau) von 55 dB(A))?

zum Aspekt Kosten

11. Wie hoch werden überschlägig die Baukosten der jeweiligen Varianten abgeschätzt?

12. In welcher Höhe fallen die Baukosten direkt dem städtischen Haushalt zur Last?

13. In welcher Höhe entstehen verlorene Kosten für bereits hergestellte Parkteile durch die jeweiligen Varianten?

14. Sind zusätzliche Kosten für erforderlichen aktiven Lärmschutz, Verringerung der Barrierewirkung (Unterführung/Ampel) oder Erschütterungsschutz (denkmalgeschützte, sanierungsbedürftige „Tribüne“) zu erwarten?

Bündnis ’90/Die Grünen – rosa liste
Paul Bickelbacher
Sabine Nallinger