Umsetzung der Behindertenrechtskonvention in Schulen und Horten

Antrag

Auf dem Weg zur Inklusion (II)

Umsetzung der Behindertenrechtskonvention in Schulen und Horten

Die Verwaltung wird gebeten, darzustellen, wie die Behindertenrechtskonventionen der Vereinten Nationen in München in Schulen und Horten umgesetzt wird. Dabei soll besonders beachtet werden:

1. Wie sind zurzeit Förder- und Regeleinrichtungen konzipiert?

Wie werden die Einrichtungen angenommen?

Wie ist der Erfolg?

2. Was ist zu ändern, damit Inklusion so weit wie möglich konkret umgesetzt werden kann?

3. Welche Übergangsmöglichkeiten bis zur vollständigen Umsetzung sind sinnvoll?
Begründung

Die Behindertenrechtskonventionen der Vereinten Nationen wurde im Dezember 2006 in der Generalversammlung der UN und im Dezember 2008 von Bundestag und Bundesrat verabschiedet und ist seit dem 26. März 2009 für Deutschland verbindlich. Darin ist das Recht auf ein inklusives Bildungssystem auf allen Ebenen und lebenslanges Lernen enthalten.

Fraktion Bündnis 90/die Grünen – rosa liste
Initiative:
Jutta Koller
Gülseren Demirel
Sabine Krieger
Siegfried Benker
Dr. Florian Roth