Antrag | 24.06.2008

Ungleichbehandlung von Lebenspartnerschaften bei der städtischen Hinterbliebenenversorgung

Anfrage

Lebenspartnerschaften sind in der gesetzlichen Rentenversicherung gleichgestellt. Dies bedeutet, dass beim Tod eines Partners oder einer Partnerin wie bei Ehegatten, eine Hinterbliebenenversorgung geleistet wird.

Bei Versorgungswerken und Betriebsrenten ist dies jedoch häufig noch nicht der Fall. Dies trifft auch auf die bei der Landeshauptstadt München vorhandenen Versorgungssysteme zu, was eine eklatante Ungleichbehandlung von Lebenspartnerschaften bedeutet.

Wir fragen Sie deshalb:

1. Inwieweit gibt es für Lebenspartnerschaften bei der Zusatzversorgung bzw. der freiwilligen Entgeltumwandlung bei der Landeshauptstadt München und deren Beteiligungsgesellschaften benachteiligende Unterschiede gegenüber Eheleuten?

2. Welche rechtlichen oder tariflichen Regelungen sind dafür verantwortlich, dass Benachteiligungen für Lebenspartnerschaften bei der Hinterbliebenenversorgung bestehen?

3. Trifft es zu, dass die freiwilligen Entgeltumwandlung bzgl. Lebenspartnerschaften bei der Stadtsparkasse und der Bayerischen Versorgungskammer unterschiedlich gehandhabt wird, also bei der Stadtsparkasse hinterbliebene LebensparterInnen berücksichtigt werden, während dies bei der Bayerischen Versorgungskammer nicht der Fall ist?

4. Wenn ja, wie wird dies begründet und lässt sich dies bei der Bayerischen Versorgungskammer zugunsten der Lebenspartnerschaften ändern?

5. Hat der Beschluss des Europäischen Gerichtshofes in der Vorlagesache des Münchner Verwaltungsgerichtes („Fall Tadao Maruko“) vom 01.04.2009 Auswirkungen auf die Landeshauptstadt und ihre Beteiligungsgesellschaften?

6. Welche Möglichkeiten hat die Landeshauptstadt München, eine Gleichstellung der Lebenspartnerschaften bei der Hinterbliebenenversorgung, sowohl in der Pflichtversorgung als auch in der freiwilligen Entgeltumwandlung, herbeizuführen?

7. Wird der Oberbürgermeister bzw. der Personal- und Organisationsreferent darauf hinwirken, dass eine solche Gleichstellung für MitarbeiterInnen der Stadt und deren Beteiligungsgesellschaften herbeigeführt wird und wie wird dies gegebenenfalls geschehen?

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen – rosa liste
Initiative:
Thomas Niederbühl
Lydia Dietrich