Pressemitteilung | 26.04.2013

Untätigkeit der Staatsregierung behindert Energiewende

Untätigkeit der Staatsregierung behindert Energiewende
Schon seit 2009 ist das Erneuerbare Energien Wärmegesetz (EEWärmeG) in Kraft, das beim Neubau von Gebäuden zur Nutzung von erneuerbaren Energien verpflichtet. Doch immer noch hat die Bayerische Staatsregierung die Voraussetzungen für den Vollzug des Gesetzes durch die Kommunen nicht geschaffen. Es fehlen nicht nur einheitliche Vollzugshinweise und Formulare, sondern auch Bestimmungen zur fachlichen Begutachtung durch qualifizierte Sachverständige.

Stadtrat Herbert Danner hat daher beantragt die Bayerische Staatsregierung aufzufordern, den Schwebezustand zu beenden und endlich im Sinne des Gesetzes tätig zu werden. Danner schlägt außerdem vor, dass die städtischen Behörden schon jetzt damit beginnen, ein Konzept für die Evaluation zu entwickeln. Die Evaluation soll einen Überblick über die Wirksamkeit dieses Gesetzes in der Großstadt verschaffen und aufzeigen, wie die Rahmenbedingungen des EEWärmeG umgesetzt bzw. in wie vielen Fällen die Richtlinien missachtet wurden und die Genehmigungsbehörde nachjustieren musste. In Abhängigkeit der Ergebnisse sollen entsprechende Kontrollmaßnahmen entwickelt werden.

Stadtrat Herbert Danner: „Bei der intensiven Diskussion um das Erneuerbare Energien Gesetz wird oft vernachlässigt, dass eine umfassende Energiewende auch den Wärmesektor mit einschließen muss. Dazu wurde bereits vor vier Jahren das Erneuerbare Energien Wärmegesetz geschaffen – vier Jahre, die die bayerische Staatsregierung ungenutzt verstreichen ließ, ohne die erforderlichen Instrumente für den kommunalen Vollzug bereitzustellen.“ Nach Informationen von Herbert Danner zeigt ein erster Erfahrungsbericht der Bundesregierung nun ganz aktuell, dass das selbstgesteckte Ziel von 14% erneuerbarer Energien bundesweit am Wärmemarkt bis 2020 ohne zusätzliche Anstrengungen nicht erreicht wird, sondern voraussichtlich nur 12,2%. Aufgrund verschiedener Hinweise ist zu befürchten, dass das Ziel auch in München verfehlt wird. Um die 14% zu erreichen, müssten ordnungsrechtliche Anforderungen oder wirtschaftliche Anreize deutlich erhöht werden.

Herbert Danner: „In München sind die Nachweise zur korrekten Umsetzung des EEWärmeG laut Informationen der Lokalbaukommission innerhalb von 3 Monaten ab Inbetriebnahme der Heizungsanlage vorzulegen. Die Praxis sieht jedoch völlig anders aus. Es ist zu befürchten, dass sich die Schlafmützigkeit der Staatsregierung sowie die mangelnde Kontrolle des EEWärmeG in Planerkreisen herumgesprochen hat, und die Wärmeenergieversorgung von Neubauten deshalb in erheblichen Umfang konventionell – d. h. ohne Nutzung erneuerbarer Energien – erfolgt.

Die Energiewende ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die Missachtung der Richtlinien des EEWärmeG kein Kavaliersdelikt. Wenn die LH München ihre Klimaschutzziele ernst nimmt – und daran besteht für die Antragsteller kein Zweifel – dann muss baldmöglichst die bisherige praktische Umsetzung des Gesetzes auf den Prüfstand. Nur so kann die Stadt ein Signal an Bauträger, Architekten und Bauherren senden, dass die LH München die Einhaltung des EEWärmeG konsequent kontrollieren wird.“