Pressemitteilung | 28.02.2018

Unverzügliche Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ziehen!

Die Stadtratsfraktion Die Grünen / rosa-liste hat heute einen Dringlichkeitsantrag für die nächste Vollversammlung am 21.03.2018 gestellt, in welchem die StadträtInnen fordern, sich mit dem gestern erfolgten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts auseinander zu setzen.

 

Im Einzelnen fordert die Fraktion:

 

– Fahrverbote innerhalb der Umweltzone für Fahrzeuge mit Euro 4 Diesel spätestens ab dem 01.01.2019 und für Fahrzeuge mit Euro 5 Diesel spätestens ab dem 01.01.2020 auszusprechen. Für diese Fahrverbote sollen zudem zeitlich befristete Ausnahmeregelungen für den Wirtschafts- und Anwohnerverkehr sowie mobilitätseingeschränkte Personen erarbeitet werden. Bis zur Sommerpause soll dem Stadtrat hierzu ein Konzept vorgelegt werden.

– Der Oberbürgermeister soll sich, in Verbindung mit Kommunen und dem Freistaat, dafür einsetzen, dass die Automobilindustrie hardwareseitige Nachrüstungen auf ihre eigenen Kosten an Diesel-PKW vornimmt. Konkret soll der Oberbürgermeister hierzu mit BMW als ortsansässiger Autobauer in Kontakt treten.

– Die LH München setzt sich weiterhin vehement für eine bundesweite Plakettenregelung ein um keinen kommunalen Flickenteppich an Regelungen entstehen zu lassen. Gleichzeitig prüft die LH München gemeinsam mit anderen Kommunen, ob sie eigene gestufte Kennzeichnungen für die KFZ, welche in die Umweltzone einführen dürfen, entwickeln kann.

 

Stadträtin Sabine Krieger erklärt dazu als Mitglied des Umweltausschusses: “Es ist ein Armutszeugnis, dass die deutschen Länder und Städte von Gerichten angewiesen werden, endlich für bessere Luft in den Innenstädten zu sorgen, da hier über viele Jahre keine wirkungsvollen Maßnahmen ergriffen wurden. Die bayerischen Gerichte haben Freistaat und Stadt bereits mehrfach aufgefordert, Fahrverbote in ihre Luftreinhaltungspläne aufzunehmen. Mit dem Leipziger Urteil haben wir nun die Gewissheit, dass die Stadt dies auch rechtlich darf. Nun gilt es schnell zu handeln und nicht schon wieder wertvolle Zeit verstreichen zu lassen.“

 

Fraktionsvorsitzender Dr. Florian Roth fügt an: „Wir lehnen uns in unseren Forderungen eng an die Maßstäbe des Bundesverwaltungsgerichts an und schlagen aus Gründen der Verhältnismäßigkeit eine Stufenregelung zum Ausschluss von Diesel-Fahrzeugen gepaart mit vorübergehenden Ausnahmeregelungen für den Wirtschaftsverkehr, AnwohnerInnen und Mobilitätseingeschränkte vor. Damit greifen wir auch den klaren Willen der Gerichtsurteile des VG München und des bayerischen VGH auf, dass Fahrverbote als einzig schnell wirkende Maßnahmen nach höchstrichterlicher Klärung folgen müssen. Die für die Gesundheit der Münchnerinnen und Münchner verantwortliche Stadt darf sich auch nicht mehr hinter der offensichtlich rechtsbrüchigen CSU-geführten bayerischen Staatsregierung verstecken und muss selbst initiativ werden.“

In ihrem Antrag fordert die Fraktion jedoch auch weiterhin die Einführung der Blauen Plakette um Fahrverbote sinnvoll und wirksam umsetzen zu können.

Dazu Stadtrat Herbert Danner:“ Auch wenn eine bundesweite Plakettenregelung („Blaue Plakette“) wegen der besseren Kontrollierbarkeit von Vorteil wäre und deshalb erneut einzufordern ist, darf dies nicht weiterhin als Ausrede für Tatenlosigkeit dienen. Der Punkt an dem wir jetzt stehen ist das Ergebnis von jahrelangem kollektiven Versagen von Politik und Autoindustrie. Natürlich brauchen wir jetzt vor allem eine verstärkte Förderung des ÖPNVs und des Radfahrverkehrs, jedoch wird dies alleine nicht ausreichen. Fahrverbote für Dieselfahrzeuge sind unumgänglich um den Menschen die an den stark belasteten Straßen in der Stadt leben (wieder) saubere Luft zu garantieren. „