Antrag | 03.03.2010

Veränderung in der Behindertenhilfe seit der Übernahme der Zuständigkeit durch den Bezirk Oberbayern

Veränderung in der Behindertenhilfe seit der Übernahme der Zuständigkeit durch den Bezirk Oberbayern

 

Antrag

Das Sozialreferat wird gebeten, dem Stadtrat darzustellen, welche Veränderungen für die Betroffenen sich seit der Übernahme der Zuständigkeit für die ambulante Behindertenhilfe durch den Bezirk Oberbayern ergeben haben.

Zugleich wird das Sozialreferat gebeten, dem Stadtrat darzulegen, welche Folgen sich für die Bezuschussung von Einrichtungen und Diensten der Behindertenhilfe durch die Stadt München aus der veränderten Zuständigkeit ergeben. Dabei ist besonders auf die Sichtweise des Staatsministeriums des Innern zu den Möglichkeiten kommunaler Zuschüsse einzugehen. In diesem Zusammenhang stellen sich insbesondere folgende Fragen

  • Kann die Landeshauptstadt München die Bezuschussung für die Dienste sicherstellen, die aus Sicht der Landeshauptstadt München notwendig sind, deren Finanzierung der Bezirk Oberbayern jedoch verweigert?
  • Wie kann die Landeshauptstadt München bei der Sicherstellung einer ausreichend Finanzierung der Dienste und Einrichtungen in der Landeshauptstadt München mitwirken ?
  • Welche Möglichkeiten der Einflussnahme hat die Landeshauptstadt München künftig bei der Planung der notwendigen Dienste und Einrichtungen?

Begründung:

Es stellt sich die Frage, ob der Landeshauptstadt München die Wahrnehmung von freiwilligen Leistungen verwehrt ist, wenn der Gesetzgeber diese Aufgaben einer anderen kommunalen Ebene als Pflichtaufgabe zugewiesen hat. Seit der Übernahme der Zuständigkeit für die Behindertenhilfe im Jahr 2008 mehren sich Befürchtungen, die hohe Qualität der Leistungen der Stadt München, die diese bisher für die behinderten Menschen in München erbracht hat, könnte durch die Übernahme durch den Bezirk verringert werden. Die nun vorliegende Entscheidung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, die mit dem Staatsministerium des Innern abgestimmt ist, verbietet der Landeshauptstadt München die weitere Förderung der offenen Behindertenarbeit. Damit wird neben der Existenz der unmittelbar betroffenen Projekte der Behindertenarbeit die Zuständigkeit der Landeshauptstadt München grundsätzlich in Frage gestellt, für die städtische Infrastruktur im Interesse der Münchnerinnen und Münchner Sorge zu tragen und Verantwortung zu übernehmen.

Im Sinne der behinderten Menschen dieser Stadt ist daher eine Analyse der aktuellen Situation dringend angebracht.
Initiative:

Christian Müller
Brigitte Meier
Siegfried Benker
Gülseren Demirel