Antrag | 19.09.2008

Verhaftung von Prostituierten und Beschlagnahme ihrer Handys

Anfrage

 

Nach Informationen von Prostituierten soll es in der jüngsten Vergangenheit zur Beschlagnahme von Handys und Verhaftungen im Rahmen von Hotelbesuchen gekommen sein.

Dabei sollen die Prostituierten von der Polizei abgeführt und erkennungsdienstlich behandelt worden sein. Ihre Agenturhandys sollen beschlagnahmt worden sein.

Ich frage das Kreisverwaltungsreferat:

1. Hat das KVR Kenntnis davon, dass Prostituierte im oben geschilderten Rahmen erkennungsdienstlich behandelt wurden und werden?

2. Hat das KVR Kenntnis davon, dass es dabei auch zu Verhaftungen gekommen ist?

3. Welche Rechtsgrundlage bestand und besteht für diese polizeilichen Maßnahmen?

4. Welche Rechtsgrundlage besteht für die Beschlagnahme der Agenturhandys?

5. Aufgrund welcher Rechtsgrundlagen werden Mobiltelefone in polizeilicher Obhut behalten?

6. Werden die gespeicherten Daten der Agenturhandys genutzt und wenn ja, was passiert mit den Daten und welche Rechtsgrundlage besteht für diese Maßnahmen?

7. In welchem Rahmen und in welcher Häufigkeit finden Kontrollen in Hotels statt, um dort Prostitution zu verhindern?

8. Trifft es zu, dass von den polizeilichen Maßnahmen lediglich die Frauen betroffen sind, die sexuelle Dienstleistungen anbieten?

9. Wie beurteilt das KVR die Tatsache, dass Frauen, die in München sexuelle Dienst-leistungen anbieten, in ihrer Berufsausübung derart behindert und verfolgt werden?

Lydia Dietrich
Fraktion B 90/Die Grünen – rosa liste