Antrag | 07.08.2018

Welche Konsequenzen hat die rechtswidrige Abschiebung eines Münchner Uiguren?

Anfrage

Am 3. April 2018 wurde ein in München lebender Uigure nach China abgeschoben, obwohl er einen Asylfolgeantrag gestellt hatte, der am gleichen Tag bei der Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zur Anhörung vorgesehen war. Während dieses Verfahrens hätte die Abschiebung nicht vollzogen werden dürfen. Laut Presseberichten behauptet das Münchner Kreisverwaltungsreferat, ein über den Folgeantrag informierendes Fax des BAMF nicht erhalten zu haben.
Die Minderheit der Uiguren ist in China vielfältiger Verfolgung ausgesetzt. Die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Bärbel Kofler, hat sich daher gegen Abschiebungen von Uiguren nach China ausgesprochen. Es sei bekannt, „wie repressiv die Lage für Uiguren ist, und insbesondere für Uiguren, die im Ausland waren oder Auslandskontakte hatten.“

Wir fragen daher:

  1. Ist zwischen dem BAMF und dem KVR mittlerweile der Verbleib des fraglichen Faxes geklärt?
  2. Wie kann sichergestellt werden, dass sich Fälle wie dieser nicht wiederholen und Menschen nicht wegen einer Kommunikationspanne in Lebensgefahr geraten?
  3. Trifft es zu, dass der Geschädigte den vollziehenden Polizisten die Ladung des BAMF vorlegen konnte, dies jedoch ignoriert wurde? Ist ein solches Vorgehen Usus bei Abschiebungen in München?
  4. Wie verfährt das Kreisverwaltungsreferat üblicherweise in Fällen ausreisepflichtiger Uiguren? Werden Uiguren trotz der desaströsen Menschenrechtslage in China abgeschoben?
  5. Bemüht sich das KVR um eine Rückholung des zu Unrecht Abgeschobenen? Falls ja, auf welchen Wegen?

Fraktion Die Grünen – rosa liste
Initiative:
Dominik Krause
Katrin Habenschaden
Dr. Florian Roth
Gülseren Demirel

Mitglieder des Stadtrats