Anfrage | 15.02.2019

Welche Kosten entstehen durch die neue Gebührentabelle im Kitabereich?

Anfrage

Im Oktober 2018 hat der Stadtrat beschlossen, zum 01.09.2019 eine neue Gebührentabelle für die städtischen Kindertageseinrichtungen einzuführen. Diese Tabelle wird auch bei allen Einrichtungen, welche über die Münchner Förderformel gefördert sind, angewandt werden. Im Kern beinhaltet die neue Tabelle eine Reduktion der Gebühren, die Vereinheitlichung der Gebühren (Krippengebühren werden auf das Niveau von Kindergartengebühren abgesenkt) und die Verschiebung der Einkommensgrenzen, nach denen sich die Höhe der Beiträge richtet.
Am 29.11.2018 hat unsere Fraktion beantragt, die angekündigten Gelder des Freistaates – 100 € pro Kind und Monat für alle Kinder in Kindergärten – dazu zu verwenden, ein Modell mit voller Gebührenfreiheit zu schaffen und dabei gleichzeitig Bürokratie (und Bürokratiekosten) abzubauen und den städtischen Haushalt zu entlasten.
Die Förderung von Seiten des Freistaats, welche an die Kommunen ausgereicht werden soll, tritt im April 2019 in Kraft.

Daher fragen wir:

A – Neue Gebührentabelle nach Stadtratsbeschluss

1: Welche Kosten entstehen durch das Modell der neuen Gebührentabelle, die im Oktober 2018 von der Mehrheit des Stadtrats beschlossen wurde, für den städtischen Haushalt (im Vergleich zum bisher bestehenden Modell)?

2: Auf welche Höhen belaufen sich die Zuschüsse (100 € pro Kind und Monat für alle drei Kindergartenjahre), die die Stadt München vom Freistaat Bayern ab April 2019 erhält?

3: Welchen Anteil an diesen Zuschüssen (in € und %) reicht die Stadt weiter an die Familien (Berechnung alte Gebührentabelle sowie Berechnung neue Gebührentabelle ab September 2019)?

4: Welcher Anteil an diesen Zuschüssen (in € und %) verbleibt bei der Stadt (Berechnung alte Gebührentabelle sowie Berechnung neue Gebührentabelle ab September 2019)?

5: Welcher Verwaltungsaufwand (Berechnung in Vollzeitäquivalenten und Jahresmittelbeträgen) entsteht der Stadt durch die Vereinnahmung und Weitergabe der Zuschüsse des Freistaats?

B – Modell einer neuen Gebührentabelle nach Antrag der Stadtratsfraktion Die Grünen / rosa liste vom 29.11.2018

1: Welche Kosten entstehen durch das im Antrag vom 29.11.2018 vorgeschlagene Modell (Szenario 1) einer neuen Gebührentabelle (im Vergleich zum bisher bestehenden Modell)?

2: Welchen Anteil an den vom Freistaat Bayern ab April 2019 gezahlten Zuschüssen (in € und %) würde die Stadt München nach dem vorgeschlagenen Modell an die Familien weiterreichen?

3: Welcher Anteil an diesen Zuschüssen (in € und %) verbleibt in diesem Modell bei der Stadt?

4: Welcher Verwaltungsaufwand (Berechnung in Vollzeitäquivalenten und Jahresmittelbeträgen) entsteht der Stadt durch die Vereinnahmung und Weitergabe der Zuschüsse des Freistaats?

5: Welcher geringere Verwaltungsaufwand ( Berechnung in Vollzeitäquivalenten und Jahresmittelbeträgen) entsteht der Stadt durch die Vereinfachung des bisherigen Systems (keine Anforderung von Einkommensbescheinigungen, keine Berechnungen nach Tabellen, automatisierter Erlass von Bescheiden)?

Wir bitten, wie in der Geschäftsordnung des Stadtrates vorgesehen, um eine fristgemäße Bearbeitung unseres Antrages.

Initiative:
Dr. Florian Roth
Sebastian Weisenburger
Anja Berger
Jutta Koller
Sabine Krieger
Oswald Utz

Mitglieder des Stadtrates