Antrag | 10.03.2009

Welche Zukunft haben die Münchner Jobcenter?

Antrag

Welche Zukunft haben die Münchner Jobcenter?

  • Der Oberbürgermeister wird gebeten, auch in seiner Funktion als Präsident des Deutschen Städtetags, die Bundesregierung noch einmal auf die verheerenden Folgen für die Menschen im SGB II-Bezug hinzuweisen, wenn sich die große Koalition nicht auf eine Grundgesetzänderung zur Zusammenarbeit in den Jobcentern einigt.
  • Die Münchner Bundestagsabgeordneten werden gebeten sich vehement für eine Grundgesetzänderung einzusetzen, insbesondere auch hinsichtlich einer Erweiterung der Optionsmöglichkeiten.
  • Das Sozialreferat wird gebeten, für den Fall, dass es nicht zu einer Einigung unter den Koalitionären für eine Grundgesetzänderung kommt, dem Stadtrat die Folgen darzustellen.

Begründung:

Aus Presseberichten konnte entnommen werden, dass sich die Mitglieder der Bundesregierung nicht darauf einigen konnten, eine Grundgesetzänderung in Angriff zu nehmen, die es ermöglichen würde, dass die Jobcenter in der bestehenden Form weiterbetrieben werden können.

Dies hätte gravierende Auswirkungen auch auf die Versorgung der Münchnerinnen und Münchner im SGB II-Bezug. Es müssen noch einmal alle Kräfte dazu verwendet werden, um die Bundesregierung zu einem Umdenken zu bewegen.

Sollte dies aber nicht erfolgreich sein, müsste umgehend ein „Notfallprogramm“ gestartet werden. Wir befinden uns derzeit in der weltweit größten Wirtschaftskrise seit Jahrzehnten. Es ist damit zu rechnen, dass die Arbeitslosenzahlen steigen werden. Und wenn diese Menschen dann von der Arbeitslosenhilfe in den SGB II-Bezug wechseln, werden die Jobcenter arbeitsunfähig. Gerade dies zeigt die Unverantwortlichkeit des Nichthandelns auf Bundesebene.

Schon die Einführung des SGB II war mit größeren Reibungsverlusten verbunden. Die Rückabwicklung würde noch wesentlich größere Probleme verursachen. Was wären die Folgen: Kooperative Jobcenter? Trennung der Aufgabenbereiche zwischen Agentur für Arbeit und Kommune? Gibt es kommunale Computerprogramme, die dann zum Einsatz kommen können? Welches Personal übernimmt welche Aufgaben? Soll es auch zu einer räumlichen Trennung kommen?

All diese Fragen und mehr müssen geklärt werden. Wenn der Stadtrat nicht bald eine Richtungsentscheidung treffen wird, dann ist zu befürchten, dass die ARGE gerade dann, wenn sie einen großen Zulauf an Hilfesuchenden hat, mit ihrer eigenen Abwicklung beschäftigt ist.

Das ist den Münchner Bürgerinnen und Bürgern, die sich bereits in einer schwierigen Situation befinden, nicht zuzumuten.

Initiative:
Jutta Koller (Stadträtin)
Siegfried Benker (Fraktionsvorsitzender)
Gülseren Demirel (Stadträtin)