Antrag | 10.02.2012

Welchen Schutz genießen naturschutzfachlich hochwertige Flächen in München wirklich?

Anfrage

Welchen Schutz genießen naturschutzfachlich hochwertige Flächen in München wirklich?

Nach einer Pressemitteilung des Landesbund für Vogelschutz vom 02.02.2012 wird das landesweit bedeutsame Biotop am Gleislager Neuaubing derzeit als „Müllabladeplatz“ genutzt. Bemängelt wird außerdem, dass die zugesicherte gleichzeitige Herstellung der Ausgleichsflächen für den Eingriff der neuen Zufahrtsstraße und des Vereinsheim des ESV Neuaubing noch nicht in Angriff genommen wurde. Ein vom Landesbund für Vogelschutz in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten kommt außerdem zu dem Schluss, dass die Baugenehmigung für die Straße und das Vereinsheim rechtswidrig ist.

Der Eingriff in eines der hochwertigsten Biotope in München am Gleislager Neuaubing wurde lange auch im Stadtrat diskutiert und von Bürgerprotesten begleitet. Alternativlösungen mit einem wesentlich geringeren Eingriff in das Biotop konnten sich nicht durchsetzen. Ein wichtiges Argument war dabei immer, dass der Eingriff in den sehr hochwertigen Bereich des Biotops dadurch ausgeglichen werde, dass bereits vor Beginn der Baumaßnahmen ein Teil der Ausgleichsflächen erstellt werde und die sehr schützenswerten Pflanzen und Tiere auf die neuen Flächen umgesiedelt werden könnten. Außerdem werde ein großer Teil des Biotops durch die Maßnahme erhalten, gesichert und damit geschützt.

Die Realität zeigt nun jedoch ein anderes Bild: Planung und Umsetzung klaffen weit auseinander und eine Kontrolle der Maßnahmen findet nicht statt.

Wir fragen daher:

1.Warum wurden die Ausgleichsflächen nicht parallel zu den Baumaßnahmen hergestellt?

2.Wurden, wie zugesichert, bereits im Vorfeld Pflanzen auf die Ausgleichsflächen umgesetzt?

3.Wer ist für die Kontrolle der Maßnahmen zuständig und wie wurden die Baumaßnahmen überwacht?

4.Welche Maßnahmen wurden auf den verbleibenden Biotopflächen zur Pflege und Sicherung durchgeführt?

5.Wer ist für die Pflege zuständig?

6.Wurden diese Pflegemaßnahmen überprüft?

7.Von wem wurden die Querungshilfen für die Zauneidechsen hergestellt und wurde dazu Fachwissen eingeholt?

8. Inwieweit wurde die Stadt München in die Maßnahmen eingebunden?

9.Wie beurteilt das Planungsreferat die Rechtsmeinung, dass die Genehmigung für die Zufahrtsstraße und das Vereinsheim nicht nach § 35 BauGB hätte erteilt werden dürfen?

10.Welches Vorgehen schlägt das Planungsreferat vor, um Eingriffe in naturschutzfachlich hochwertige Flächen zukünftig tatsächlich so naturverträglich umzusetzen wie es beschlossen wurde und bei externen Maßnahmenträgern auch zu überwachen?

Initiative:
Sabine Krieger
Paul Bickelbacher
Boris Schwartz