Anfrage | 05.03.2019

Wie bewertet das Referat für Bildung und Sport die angedachten neuen Ordnungsmaßnahmen im BayEUG?

Anfrage

Dem Sozialausschuss des Bayerischen Städtetags wurde ein Entwurf zur Änderung des Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) vorgelegt. Der Gesetzgeber schlägt vor im Art. 86 BayEUG auf die Durchführung von Ganztagsangeboten abgestimmte Ordnungsmaßnahmen einzuführen. Diese Maßnahmen sehen u.a. vor, dass die Versetzung von Schüler*innen von einer gebundenen Ganztagsklasse in eine Halbtagsklasse ermöglicht wird und ein Ausschluss von der Teilnahme am offenen Ganztagsangebot auch länger als vier Wochen erfolgen kann.

Diese Maßnahmen muten durchaus drastisch an.

Daher fragen wir:

1: Wie bewertet das Referat für Bildung und Sport die angedachten neuen Ordnungsmaßnahmen aus pädagogischer Sicht?

2: Sieht das Referat zwingenden Handlungsbedarf für diese Maßnahmen?

3: Wie oft erfolgte bisher (Zahlen für das Schuljahr 2017/18) ein Ausschluss von der Teilnahme am offenen Ganztagsangebot (für das Stadtgebiet München)?

4: Inwieweit kollidiert die Versetzung eines Kindes/Jugendlichen von einem gebunden Ganztagsangebot in eine Halbtagsklasse mit dem gesetzlich verankerten Wunsch- und Wahlrecht der Eltern?

Fraktion Die Grünen-rosa liste

Initiative:

Sabine Krieger Anja Berger Oswald Utz Jutta Koller Dominik Krause

Mitglieder des Stadtrates