Pressemitteilung | 08.07.2011

Wie kam Gaddafi zu seinem Aufenthalt?

P R E S S E M I T T E I L U N G

Wie kam Gaddafi zu seinem Aufenthalt?
Und welche Rolle spielte das Innenministerium dabei?

Saif al-Arab al-Gaddafi, der Sohn des libyschen Diktators Muammar al Gaddafi, hat sich ca. fünf Jahre in München aufgehalten. In dieser Zeit wurden ca. zehn Ermittlungsverfahren gegen ihn eröffnet. Bekanntlich führten diese Ermittlungen nur zu zwei geringen Geldstrafen wegen Verkehrsdelikten, während die Ermittlungen wegen schwerer Vergehen wie Verstoß gegen das Waffengesetz oder Körperverletzung alle im Sande verliefen. Als einzige Reaktion ging der Münchner Polizeipräsident zwischen dem 5. und dem 6. Ermittlungsverfahren am 28. August 2007 mit ihm im Bayerischen Hof essen und ließ sich noch dazu einladen. Ein Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft München I reiste am 27. Juli 2007 nach Berlin zur libyschen Botschaft um zu klären, ob eine Hausdurchsuchung wegen einer von Saif al Arab al-Gaddafi behaupteten diplomatischen Immunität möglich sei – man muss schon sehr einfältig sein um zu nicht vermuten, dass der Sohn des Diktators aus der Botschaft gewarnt wurde.

Völlig ungeklärt ist bisher, wie Saif Al Arab al-Gaddafi seinen Aufenthalt in Deutschland bzw. München erhielt und vor allem wie er ihn behalten konnte. Nach Aussagen des Bayerischen Innenministeriums auf eine Anfrage der Grünen im Bayerischen Landtag war al-Gaddafi eingereist, um in München an studienvorbereitenden Maßnahmen teilzunehmen. Hierfür kann ein Aufenthalt von maximal 18 Monaten gewährt werden, wenn entsprechende Nachweise vorliegen. Geblieben ist al-Gaddafi aber ca. fünf Jahre – offensichtlich ohne in der Universität eingeschrieben zu sein.

Die Stadtratsfraktion Die Grünen – rosa liste will jetzt per Anfrage klären, wie es zu der aufenthaltsrechtlichen Sonderbehandlung al Gaddafis gekommen ist. Fraktionschef Siegfried Benker verlangt in einem detaillierten Fragenkatalog Auskunft über Art und Umfang des Aufenthaltstitels, über die an den Entscheidungen beteiligten Behörden und über deren Handeln.

Siegfried Benker, Fraktionsvorsitzender: „Es ist unerklärlich, warum al-Gaddafi mit Samthandschuhen angefasst wurde, warum die Polizei selbst bei Bespucken von Polizeibeamten auf Anzeigen verzichtete und warum alle Ermittlungsverfahren selbst bei schwerwiegendsten Delikten eingestellt wurden. Diese Sonderbehandlung setzt sich anscheinend fort in der ausländerrechtlichen Behandlung. Es ist unerklärlich, wie und warum al-Gaddafi seinen Aufenthalt all die Jahre behalten konnte. Wir gehen derzeit davon aus, dass das Kreisverwaltungsreferat durch Weisungen des Innenministeriums sowohl auf die Studiennachweise als auch auf die Gefährderbefragung für Einreisende aus sog. Gefährderstaaten verzichtete. Ob diese Sonderbehandlung auch für die Flüchtlinge gilt, die vor dem Diktator al Gaddafi aus Libyen fliehen mussten?“