Antrag | 19.02.2016

Wie kommen Flüchtlinge, die mittags unterwegs sind, an ihr Mittagessen?

Anfrage

In den Erstaufnahmeeinrichtungen für Flüchtlinge sowie in einigen Gemeinschaftsunterkünften bzw. Übergangsunterkünften gibt es keine Küchen. In diesen Unterkünften wird jeweils ein Caterer engagiert. Zu bestimmten Uhrzeiten werden Frühstück, Mittagessen und Abendessen ausgegeben. Unseren Informationen zufolge darf aus hygienischen Gründen aus den Essensräumen kein Essen mit auf die Zimmer genommen werden. Gleichzeitig gibt es etliche BewohnerInnen, die zur Mittagszeit nicht in der Unterkunft sind: sie machen einen Sprachkurs, sind auf Behördengängen oder haben einen Job. Diese BewohnerInnen erhalten durch ihre Abwesenheit während der Essensausgabe kein Mittagessen.
Problematisch ist dieses System auch für Familien mit Kleinkindern, da diese häufiger als dreimal täglich essen müssen bzw. einen anderen Essensrhythmus als die vorgegebenen Zeiten haben.

Wir fragen daher:

1.) Wird das Essen, das durch den Cateringservice ausgereicht wird, als Sachleistung von den restlichen Bargeldleistungen abgezogen oder ist es eine Zusatzleistung? Wenn ja, von wem werden die Kosten hierfür getragen?

2.) Was ist für die oben geschilderte Situation in den Unterkünften vorgesehen? Welche Lösungen gibt es in einzelnen Unterkünften, hier Abhilfe zu schaffen?

3.) Welche Vorschläge hat die LHM, dieses Problem münchenweit zu lösen, sowohl für diejenigen, die zu bestimmten Zeiten nicht anwesend sind, als auch für Familien/Mütter/Väter mit Kindern?

Initiative:
Gülseren Demirel
Jutta Koller
Oswald Utz
Dominik Krause
Mitglieder des Stadtrates