Pressemitteilung | 13.09.2018

Wieso gibt es in Nürnberg WLAN-Spots in den U-Bahnhöfen, aber nicht in München?

P R E S S E M I T T E I L U N G

Die ablehnende Antwort des Münchner Wirtschaftsreferats auf einen Antrag der Grünen-rosa liste auf Einrichtung von WLAN-Spots in den Sperrengeschossen und Bahnsteigen der Münchner U-Bahn berief sich auf grundsätzliche Einwände der Regierung von Oberbayern: Es sei ein nicht vertretbares Risiko, „Personen, die nicht an der Nutzung der U-Bahnen interessiert sind, ggf. auch über einen längeren Zeitraum durch die Bereitstellung eines WLAN-Angebots in die U–Bahn-Haltestellen zu locken und das ohnehin vorhandene Gefahrenpotential z.B. bei einer Evakuierung im Brandfall zu vergrößern.“ (>>>hier).
Wie sich mittlerweile herausgestellt hat, gelten in Mittelfranken offenkundig andere Maßstäbe: In Nürnberg hat die Regierung von Mittelfranken die Einrichtung von „BayernWLAN“-Stationen in den Zwischengeschossen und an den Bahnsteigen der U-Bahnstationen genehmigt – und mit finanzieller Unterstützung der Staatsregierung wurden sie an zahlreichen Orten der Stadt eingerichtet.
Grünen-Fraktionschef Dr. Florian Roth hat daher erneut beantragt, in Kooperation mit den SWM und dem Bayerischen Finanzministerium an allen relevanten Bahnhöfen der MVG (Marienplatz, Stachus, Odeonsplatz, Sendlinger Tor, Hauptbahnhof, Münchner Freiheit, Theresienwiese) BayernWLAN-Punkte auf Zwischengeschoss- und Bahnsteigebene zu schaffen und zur Finanzierung auch die staatlichen Gelder zu nutzen, die die Staatsregierung extra bereitgestellt hat, um die Infrastruktur für öffentliche Internetzugänge in den Städten zu verbessern.
Dr. Florian Roth: „Es ist doch einfach absurd, dass die Staatsregierung Gelder zur Schaffung von WLAN-Spots im Öffentlichen Raum zur Verfügung stellt und eine nachgeordnete Behörde sabotiert dieses Projekt mit willkürlicher Bedenkenträgerei. Die Bundesregierung hat erst kürzlich auf Anfrage des Grünen Bundestagsabgeordneten Dieter Janecek festgestellt, dass keine Vorfälle bekannt sind, in denen es durch die Einrichtung eines WLAN-Zugangs zu Sicherheitsgefährdungen in unterirdischen Verkehrsstationen gekommen ist (>>>hier). Es drängt sich zudem die Frage auf, wieso in Nürnberg möglich ist, was in München angeblich ein Sicherheitsrisiko darstellt. Hier ist die übergeordnete Behörde – das bayerische Innenministerium – aufgefordert dafür zu sorgen, dass in ganz Bayern die gleichen Maßstäbe angewandt werden und es nicht zu völlig unsinnigen Rechtsungleichheiten auf Regierungsbezirksebene kommt. Und wenn Ministerpräsident Söder in seiner Heimatstadt Nürnberg die WLAN-Spots in der U-Bahn mit staatlichen Mittel fördert, sollte das auch in München möglich sein.