Antrag | 04.12.2013

Winterdienst für Gehbehinderte und Menschen mit Kinderwagen

Anfrage

Im letzten Winter, wie auch jetzt zu Beginn der Frostperiode, erreichen uns und den Behindertenbeirat immer wieder Beschwerden und Bedenken von Menschen mit Gehbehinderung bzw. Menschen mit Kinderwagen bezüglich der Praxis des Winterdienstes. Hierbei wird uns z.B. Folgendes berichtet: Gehwege würden nicht geräumt bzw. völlig vereisen. Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer hätten Mühe zur U-Bahn zu gelangen, da der Winterdienst den von den Gehwegen bzw. Bus- und Trambahnhaltestellen geräumten Schnee teils auf die Überwege zu den Aufzügen ins U-Bahngeschoss schieben. Menschen mit Rollstuhlen bzw. mit Kinderwagen hätten Schwierigkeiten Straßen zu überqueren da auch hier die von den Gehwegen geräumten Schneemaßen liegen. Menschen mit Gehbehinderung berichten, sie könnten für sie wichtige Einrichtungen, die z.T. auch ihr Arbeitsplatz sind, wie die Pfenningparade oder das ICP, nicht erreichen, da die Wege dorthin nicht geräumt seien.
Im Bauausschuss ist vor zwei Wochen lobenswerter Weise ein großes Paket zur Intensivierung des Winterdienstes auf Radverkehrsanlagen und Gehbahnen verabschiedet worden. Gemäß diesem Beschluss werden nun wichtige und besonders häufig frequentierte Radrouten („Winterrouten“) und die angrenzenden Gehwege schneller (innerhalb von zwei statt drei Stunden) und intensiver geräumt.

Wir fragen daher:

1.) Wie wird kontrolliert bzw. sichergestellt, dass die priorisierten Wege auch tatsächlich innerhalb von drei Stunden geräumt sind? Gibt es dazu Zahlen und Erfahrungswerte aus den vergangenen Jahren?

2.) Wie wird die Räumung der Gehwege außerhalb des Mittleren Rings überprüft bzw. sichergestellt?

3.) Sind die oben angeführten Beschwerden und Bedürfnisse im Baureferat bekannt? Wenn ja, welche Maßnahmen werden ergriffen um diese Missstände zu beseitigen?

4.) Gelten für den Räumungsauftrag die gleichen Vorgaben für die privaten Räumunternehmen wie für die städtischen? Welchen Einfluss hat die Stadt München auf die konkrete Auftragsausführung durch die beauftragen privaten Räumunternehmen?

5.) Welche konkreten Vorgaben gelten für die Räumung der Fußgängerüberwege, der Gehbahnen und der Bus- und Trambahnhaltestellen?

a.) Wie wird sichergestellt, dass die Fußgängerüberwege, Gehbahnen und der Zugang zu Bus-, Trambahn- und U-Bahnhaltestellen auch für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer sowie für Menschen mit Kinderwagen befahrbar sind?

b.) Wird auch das Räumen der Zugänge zu den Aufzügen der U-Bahn konkret benannt?

c.) Wie wird sicher gestellt, dass durch die Schneeräumarbeiten in diesen Bereichen nicht andere Bereiche durch den verschobenen Schnee blockiert werden (z.B. die Aufzugzugänge an U-Bahnhaltestellen?)

6.) Welche Priorität hat das Räumen der Zugänge zu bestimmten Einrichtungen, die v.a. von Menschen mit Gehbehinderung aufgesucht werden, wie z.B. die Pfenningparade (Barlachstrasse) oder das ICP (Garmischer Strasse)?

7.) Wird die zu schaffende Stelle des/der Beauftragten für Winterdienst auch dezidiert für die Belange von Menschen mit Behinderung zuständig sein? Wenn ja, wie werden die Betroffenen über diese Stelle informiert?
Initiative:
Anja Berger
Paul Bickelbacher
Herbert Danner
Gülseren Demirel
Jutta Koller

Mitglieder des Stadtrates