Antrag | 01.03.2016

Wohnen und Mobilität II: Stellplatzablöse in Mobilität vor Ort investieren – Bremer Modell umsetzen

Antrag

1. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird aufgefordert, die Stellplatzsatzung so zu überarbeiten, dass beim Vorliegen von Mobilitätskonzepten vom Bau von Stellplätzen abgesehen werden kann bzw. dass sie deutlich reduziert werden können, so dass „Wohnen ohne Auto“ bzw. autoreduziertes Wohnen gefördert wird.

2. Die erforderliche Stellplatzablöse ist dabei zweckgebunden vor Ort für nachhaltige Mobilitätsoptionen der Bewohnerinnen und Bewohner einzusetzen.

 

 

Begründung:

Ein Tiefgaragenplatz kostet durchschnittlich ca. 300€ pro m² Wohnfläche. Wer keinen Stellplatz braucht muss diesen häufig trotzdem bauen. In den „Wohnen ohne Auto“ Projekten stehen diese trotz vermindertem Schlüssel leer. Auch die städtischen Wohnbaugesellschaften beklagen, insbesondere bei gefördertem Wohnen, über bis zu 50% Leerstand teuer gebauter Tiefgaragenplätze. Dieses nutzlos investierte Geld fehlt GWG und GEWOFAG heute bei Sanierung und Neubau von Wohnungen.

Die Erfahrung der letzten Jahre zeigt, dass es insbesondere bei gemeinschaftlich orientierten Wohnprojekten gelingt, durch Mobilitätskonzepte den Stellplatzbedarf deutlich zu reduzieren. Die Bewohnerinnen und Bewohner sind trotzdem mobil, begreifen Mobilität deutlich weiter als nur Autoverkehr, und können deshalb mit einem breiten Mobilitätsangebot gut auf ein eigenes Auto verzichten.

Da mit dem Bau von Wohnungen ein Mobilitätsbedarf vor Ort entsteht, liegt es auf der Hand die eingesparte Stellplatzablöse vor Ort im Quartier, möglichst im „Haus“ zweckgebunden zu verwenden – statt wie bisher in einem anonymen Topf, der irgendwo in der Region ausgegeben wird. Um derartige Maßnahmen für einen Bauherren ausreichend attraktiv zu machen und den behördlichen Überwachungsaufwand zu begrenzen, ist es sinnvoll, den Umfang und die Dauer der Stellplatzaussetzung so zu bestimmen, dass der für die Maßnahme erforderliche finanzielle Aufwand während des Aussetzungszeitraumes als Äquivalent zu einer alternativ möglichen Stellplatzablösung in etwa der sonst aufzuwendenden Ablösungssumme entspricht (analog Stellplatzsatzung Bremen).

Konkrete Maßnahmen „autoarmer Wohnquartiere“ könnten beispielsweise die vertraglich geregelte Nutzung von ÖPNV-Zeitkarten, die Errichtung oder Einbindung von Car-Sharing-Stationen oder Kauf und Unterhalt von Lastenrädern, Anhängern und E-Bikes sein.

Fraktion Die Grünen – rosa liste

 

Initiative:

Herbert Danner, Paul Bickelbacher, Sabine Nallinger, Anna Hanusch

 

Mitglieder des Stadtrates