Antrag | 10.11.2016

Zuschussfinanzierungen bei privaten Projekten für Stellplatzeinrichtungen – Vertrauen ist gut, Kontrolle …

Anfrage

Private Anwohnergaragenstellpätze, die Fördermittel aus der Stellplatzablöse im Rahmen des 2000-Plätze-Programms erhalten, entstehen oft als Erweiterungen von ohnehin erforderlichen Tiefgaragen bei Nachverdichtungen und haben regelmäßig entgrünte und baumlose Innenhöfe zur Folge. Einer davon ist aktuell in den Franz-Joseph-Straße zu sehen. Nach Meinung der Verwaltung dürfen keine Umwelt-Auflagen bei der Gewährung der Zuschüsse gemacht werden, die bei größeren Projekten auch mehr als eine Million Euro betragen können. „Weiteren, auch kostenverursachenden Qualitätsanforderungen, die andere städtische Zielsetzungen unterstützen, steht der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit für den Einsatz der gewissermaßen treuhänderisch verwalteten Fördermittel entgegen.“ – heißt es daher in einer Beschlussvorlage zur Verwendung von Geldern aus der Stellplatzablöse. Im Zweifel müssen auch Nachbarbäume gefällt werden um das Oberziel „Stellplätze für Autos“ möglichst kostengünstig erreichen zu können. Das Ziel ist anscheinend so bedeutend, dass eine Infragestellung von Zuschüssen nicht einmal angedacht wird.

Nun verlangen „treuhänderisch verwaltete Fördermittel“ natürlich auch, dass sie nur wirklich berechtigten Anwohnern zu Gute kommen und die bezuschussten Stellplätze später nicht leer stehen, beispielsweise weil der Bedarf doch nicht so groß war oder die verlangten Mietpreise, für deren maximale Höhe von der Verwaltung bewusst keine Vorgaben gemacht werden, nicht marktgerecht und einfach zu hoch sind. Auch in diesen Fällen gilt: Die Verwendung der Mittel hierfür wäre zweckwidrig und rechtlich unzulässig.

 

Wir fragen daher:

1. Wie viele private Stellplätze wurden bislang im Rahmen des 2000 Stellplätze-Programms bezuschusst?

2. Welche dieser privaten Stellplätze liegen innerhalb von Parklizenzgebieten?

3. Die LH München hat für diese privat erstellten Stellplätze ein Belegrecht. Wie wird dieses Belegrecht ausgeübt? Gibt es eine Warteliste? Falls ja: wo wird diese geführt?

4. Wie hoch sind die Mieten der bezuschussten Tiefgaragenplätze (von – bis)?

5. Sind alle bezuschussten privaten Anwohnerstellplätze vermietet? Falls nein: wie hoch ist der Leerstand?

6. Die Stadt ist bei privaten Anwohnergaragen, die mit städtischen Zuschüssen aus der Stellplatzablöse errichtet wurden, berechtigt, jährlich einen Nachweis über die vertragsgemäße Nutzung der vertragsgegenständlichen Stellplätze zu verlangen. Werden die Nachweise über die vertragsgemäße Nutzung der Stellplätze von der Stadt auch eingeholt? Falls ja, in welchem Umfang und Intervallen?
Falls nein: warum nicht?

7. Wird bei der Vergabe von Anwohner-Parkausweisen ein Abgleich mit den Daten der privaten Anwohnergaragen, die in Parklizenzgebieten liegen, gemacht?
Falls nein: warum nicht?

8. Wie wird sichergestellt, dass bei einer Anmietung eines Stellplatzes in einer Anwohnergarage der Anwohner-Parkausweis zurückgegeben wird?

 

Initiative:

Paul Bickelbacher
Herbert Danner
Anna Hanusch
Sabine Nallinger
Sabine Krieger
Mitglieder des Stadtrats