Antrag | 19.05.2016

NEIN zur Ausgrenzung per Gesetz

Antrag

Der Stadtrat fordert den Oberbürgermeister auf, im Rahmen des Bayerischen Städtetags und anderer geeigneter Gremien und Zusammenkünfte bei der Bayerischen Staatsregierung und im Bayerischen Landtag darauf hinzuwirken, dass der vorliegende Entwurf für ein sogenanntes „Bayerisches Integrationsgesetz“ zurückgezogen wird.

Begründung:

Der Entwurf zum sogenannten „Bayerischen Integrationsgesetz“ ist von einem Geist getragen und von Vorschriften durchsetzt, die unvereinbar sind mit dem Anspruch, Menschen, die vor Krieg, Gewalt und existentieller Not teilweise unter lebensbedrohlichen Umständen nach Bayern gekommen sind, eine menschenwürdige Unterbringung, Versorgung, Aufnahme und echte Integration zu ermöglichen.

Es schreibt eine verbindliche „Leitkultur“ vor, die nirgends definiert wird, obwohl das Gesetz gleichzeitig zu deren „unabdingbaren Achtung“ verpflichtet.

Es stigmatisiert und zielt darauf ab, die Grundrechte bestimmter Bevölkerungsgruppen übermäßig, unsinnig und in diskriminierender Art und Weise einzuschränken.

München ist eine Stadt der Vielfalt und sieht Geflüchtete nicht als eine Bedrohung an, sondern stellt sich den aus der Zuwanderung ergebenden Problemen durch unbürokratisches Handeln und Zusammenwirken aller behördlichen Stellen, ehrenamtlichen Helfern und den vielfältigen zivilgesellschaftlichen Initiativen, Vereinen und den Einrichtungen der Wohlfahrt.

 

Insbesondere ist abzulehnen,

– dass das Bild einer verbindlichen „Leitkultur“ vorgeschrieben wird, deren Bestandteile niemand kennt und die nur in nebulösen Begrifflichkeiten in der Präambel beschworen wird; gleichwohl wird zu deren „unabdingbaren Achtung“ verpflichtet;

 

 

 

 

– dass Kinder in Asylunterkünften von der Schulpflicht und damit faktisch von jeder Beschulung ausgeschlossen sind;

– dass in Schwimmbädern, Bibliotheken und anderen öffentlichen Einrichtungen „die Zulassung nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer“ abhängig gemacht werden kann von einer vorherigen Belehrung und dem ausdrücklichen Anerkennen der bestehenden Vorschriften;

– dass explizit Grundrechte auf Freiheit der Person, Versammlungsfreiheit und die Unverletzlichkeit von Wohnung und Eigentum übermäßig und unsinnig eingeschränkt werden.

Initiative:

Fraktion
DIE LINKE
Fraktion Die Grünen – rosa liste
Cetin Oraner
Brigitte Wolf
Gülseren Demirel
Jutta Koller
Dominik Krause
Paul Bickelbacher
Herbert Danner
Lydia Dietrich
Katrin Habenschaden
Anna Hanusch
Sabine Krieger
Hep Monatzeder
Sabine Nallinger
Thomas Niederbühl
Dr. Florian Roth
Oswald Utz