(Anfrage) Eine niedergelassene Ärztin wendete sich an uns, weil sie für die Behandlung einer Asylbewerberin kein Honorar bekam. Grund war, dass die Patientin keinen Notfallschein besaß, weshalb AOK und Kassenärztliche Vereinigung die Begleichung des Rechnungsbetrages verweigerten.
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