(Antrag) Das Verbot jeglicher Verlegung von Stolpersteinen im öffentlichen Raum wird aufgehoben.
Stolpersteine (oder ähnliche Gedenkformen im Boden) dürfen in Zukunft dann verlegt werden, wenn Angehörige der Opfer es befürworten oder – im Falle, dass keine Angehörige vorhanden sind oder diese nicht auffindbar sind – die Verbände der jeweiligen Opfergruppen keine Einwände erheben.
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