(Antrag) Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, gemeinsam mit den Beratungsstellen vor Ort wie bspw. L 43 die medizinische Versorgung von Suchtkranken sicherzustellen. Dabei soll auch geprüft werden, ob die Möglichkeit besteht, mobile Versorgungsstrukturen zu nutzen bzw. einzurichten.
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