(Antrag) Ersatzpflanzungen von Bäumen, die im Rahmen von Einzelfällungsverfahren bzw. Baugenehmigungen gefordert wurden, werden soweit rechtlich möglich ebenso wie die Umsetzung von im Rahmen von Baugenehmigungen geforderten Freiflächengestaltungen rückwirkend möglichst vollständig kontrolliert.
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