Pressemitteilung | 31.03.2011

Ab jetzt: Informationsfreiheitssatzung gilt in München

P R E S S E M I T T E I L U N G

Ab jetzt: Informationsfreiheitssatzung gilt in München

Am morgigen 1. April (kein Scherz) tritt in München die „Informationsfreiheitssatzung“ in Kraft. Zukünftig haben die BürgerInnen grundsätzlich das Recht auf Informationen über das gesamte Handeln der Stadtverwaltung. Nach einem formlosen Antrag muss die Stadt die erbetenen Auskünfte innerhalb eines Monats zur Verfügung stellen. Ausgenommen von dem Auskunftsrecht sind schützenswerte personenbezogene Daten, vertraglich oder gesetzlich geheime Informationen sowie Protokolle und Notizen vertraulicher Beratungen.

Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Dr. Florian Roth, auf dessen Antrag der Beschluss für die Informationsfreiheitssatzung zurückgeht, bezeichnete den Beschluss als „Paradigmenwechsel im Verhältnis von BürgerInnen und Verwaltung.“ Es sei nur billig und recht, dass BürgerInnen, die sich über städtische Angelegenheiten informieren wollen, nicht mehr als Bittsteller auftreten müssten, sondern einfach ihr Recht wahrnehmen könnten.

Dr. Florian Roth: “Die neue Informationsfreiheitssatzung ist ein Baustein zu modernem Verwaltungshandeln und eine vertrauensbildende Maßnahme zwischen Politik und Bürgerinnen und Bürgern. Wir Grüne werden aufmerksam beobachten, welche Erfahrungen mit der Informationsfreiheitssatzung gemacht werden und dann Vorschläge machen, wie sie im Sinne von Transparenz und Bürgerrechten weiterentwickelt werden kann. Denkbar ist hier z.B. die Ausweitung auf den Bereich städtischer GmbHs (Stadtwerke etc.), eine Abwägungsklausel zwischen Interesse der Allgemeinheit und Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen – und es ist auch zu prüfen, ob die Gebühren zu hoch sind und abschreckend wirken.

Gerade nach den Debatten über Stuttgart 21 steht die Politik in der Pflicht, neue Formen zu finden, um BürgerInnen bei politischen Entscheidungen früh und nachhaltig einzubeziehen. Wir Grüne wollen daher über die Informationsfreiheitssatzung hinausgehen und neue Formen der Bürgerbeteiligung einführen. Dazu gehören z.B. eine größere Benutzerfreundlichkeit des Ratsinformationssystems, Votingsysteme – wie vor kurzem bei MOGDy erfolgreich getestet – und ein Bürgerhaushalt nach Kölner Vorbild.“