Antrag | 23.04.2015

Abbau von bürokratischen Hürden für Ehen und eingetragene Lebenspartnerschaften mit PartnerInnen aus visumpflichtigen Ländern, die nicht der westlichen Hemisphäre angehören

Antrag

Die Stadtverwaltung prüft, wie sie auf kommunaler Ebene bürokratische Hürden für Ehen und eingetragene Lebenspartnerschaften mit PartnerInnen aus visumspflichtigen Ländern, die nicht aus der westlichen Hemisphäre stammen, abbauen kann.

Ein besonderes Augenmerk ist dabei auf diejenigen Länder zu richten, in denen Menschen auf Grund ihrer Herkunft, ihres Geschlechts, ihres Glaubens, ihrer sexuellen Identität usw. diskriminiert, verfolgt und kriminalisiert werden oder sogar von der Todesstrafe bedroht sind.

Die Rahmenbedingungen für das notwendige Maß an Bürokratie, das man den Menschen aus visumspflichtigen Ländern auferlegt, die sich mit MünchnerInnen verheiraten oder verpartnern möchten, soll in einer gewerteten Länderliste festgeschrieben werden, wobei gerade bei Fällen aus den sog. „Sicheren Drittstaaten“ der Ermessensspielraum genutzt werden soll. In Zweifelsfällen sind das Schwule Kommunikations- und Kulturzentrum SUB und die Beratungsstelle des Lesbentelefons LETRA bzw. die kommunale Koordinierungsstelle für gleichgeschlechtliche Lebensweisen sowie der Münchner Flüchtlingsrat zu befragen.

 

Begründung:

Das Standesamt der LH München und die Ausländerbehörde fordern auch für Menschen, die in ihrem Heimatland explizit auf Grund ihrer Herkunft, ihres Geschlechts, ihres Glaubens, ihrer sexuellen Identität usw. durch langjährige Haftstrafen oder gar durch die Todesstrafe bedroht sind, eine Legalisierung der übersetzten persönlichen Dokumente sowie eine Übersetzung des „Verpartnerungsformulars“ bei der Deutschen Botschaft im Herkunftsland.

Die Beschaffung der notwendigen Dokumente an sich ist in manchen Ländern bereits gefährlich, die Legalisierung und Übersetzung der Dokumente in den Heimatländern kann sogar lebensgefährlich sein!

Ein jemenitischer Staatsbürger wurde gezwungen, ein sog. „Verpartnerungsformular“ des Standesamtes an seinem damaligen Aufenthaltsort Kairo ins Arabische übersetzen zu lassen. Der von der deutschen Botschaft in Kairo akkreditierte (!) Übersetzer beschimpfte den jemenitischen Staatsbürger lauthals als „Schande für den Islam“ und warf ihn aus dem Büro. Einige Ohrenzeugen verfolgten den jemenitischen Staatsbürger in einer wilden Verfolgungsjagd quer durch Kairo.

Dieses Beispiel ist kein Einzelfall. Es zeigt aber anschaulich, wie unsinnig und gefährlich die o.g. bürokratischen Vorgaben sein können und wie wichtig eine differenzierte Ausnahmeregelung zu den gesetzlichen Vorgaben ist. Wir bitten daher die Stadtverwaltung wohlwollend zu prüfen, welchen kommunalen Spielraum es hier gibt, um im jeweiligen Einzelfall die entsprechenden Hürden ggf. abzubauen.

Die Landeshauptstadt München muss hier alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel nutzen, um diesen Menschen das ihnen zustehende Recht auf Ehe oder Lebenspartnerschaft zu ermöglichen, ohne sie dabei in Lebensgefahr zu bringen!

 

Fraktion Die Grünen-rosa liste

Initiative:

Lydia Dietrich

Dominik Krause

Thomas Niederbühl

Gülseren Demirel

 

Mitglieder des Stadtrates